Klimaschutz verpflichtet
Laut Energiedienstleistungsgesetz müssen verbundene Großunternehmen (sog. Nicht-KMU mit mehr als 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Umsatz) alle vier Jahre ein Energieaudit nach den gesetzlichen Vorgaben und gemäß der Norm DIN 16247-1 durchführen.
Erstmals 2015 angewandt, gehen die Audits inzwischen in die dritte Runde. Zeitnah soll das Gesetz jedoch durch das neue Energieeffizienzgesetz ersetzt werden.
Ihr individuelles Angebot
Sollten Sie Interesse an einem individuellen Angebot haben, benötigen wir die unten stehenden Informationen zu Ihrem Unternehmen und den zu auditierenden Standorten.
Bitte füllen Sie diese soweit möglich aus. Gerne melden wir uns zeitnah mit einem Angebot bei Ihnen.
Ihre Vorteile
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kompakte, automatische Durchführung des Audits nach normativen und gesetzlichen Vorgaben
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Bericht nach normativen/gesetzlichen Vorgaben
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Hubert Zwerschke