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Datenabfrage zur Angebotserstellung Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Klimaschutz verpflichtet

Laut Energiedienstleistungsgesetz müssen verbundene Großunternehmen (sog. Nicht-KMU mit mehr als 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Umsatz) alle vier Jahre ein Energieaudit nach den gesetzlichen Vorgaben und gemäß der Norm DIN 16247-1 durchführen.

Erstmals 2015 angewandt, gehen die Audits inzwischen in die dritte Runde. Zeitnah soll das Gesetz jedoch durch das neue Energieeffizienzgesetz ersetzt werden.

Ihr individuelles Angebot

Sollten Sie Interesse an einem individuellen Angebot haben, benötigen wir die unten stehenden Informationen zu Ihrem Unternehmen und den zu auditierenden Standorten.

Bitte füllen Sie diese soweit möglich aus. Gerne melden wir uns zeitnah mit einem Angebot bei Ihnen.

Ihre Vorteile

  • kompakte, automatische Durchführung des Audits nach normativen und gesetzlichen Vorgaben

  • Bericht nach normativen/gesetzlichen Vorgaben


Jetzt unverbindlich anfragen

Hubert Zwerschke

Hubert Zwerschke

Allgemeines zum Unternehmen

Angaben wie im Handelsregister

Ansprechperson des Unternehmens

Ansprechperson für die EEP zwecks Rückfragen und zur Projektkoordination

Name Ansprechpartner 


1) Für eine erste Kontaktaufnahme können die weiteren Felder übersprungen werden und das Formular weiter unten über den Button abgeschickt werden.

2) Sollten Sie ein individuelles Angebot benötigen, bitten wir Sie die unten aufgeführten Angaben auszufüllen und uns über das Formular zu senden.


Weitere Angaben zum Unternehmen

Für ein individuelles Angebot bitten wir um die Angabe der weiteren Daten

Handelt es sich um das erste EDL-G Audit?

Der Auditumfang hängt davon ab, ob bereits auf bestehende Daten zurückgegriffen werden kann.

Soll die Onlineerklärung durch eep eingereicht werden?

Gibt es Fahrzeuge im Unternehmen die zu 100% dienstlich genutzt werden?

Gibt es Fahrzeuge im Unternehmen die zu 100% dienstlich genutzt werden?

Bei einer auch nur minimalen privaten Nutzung ist hierbei keine Erfassung nötig


Standortaufstellung

Standorte sind Areale mit Gebäuden bzw. zusammenhängenden Gebäudeteilen, die dauerhaft genutzt werden. Es sind nur die Standorte zu berücksichtigen, in denen das Unternehmen Energie verbraucht. Komplett vermietete oder verpachtete Standorte müssen nicht berücksichtigt werden