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15. April 2024

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Österreich: Energiekostenzuschuss II – Beginn der Eingabefenster

Für eine Abrechnung berechtigt sind gemäß Förderungsrichtlinie jene Unternehmen, die in der Förderungsperiode 1 einen Zuschuss erhalten haben.

Raimund Zangl Geschaeftsfuehrer

Raimund Zangl

Beginnend mit 2. April 2024 wird über einen Zeitraum von drei Wochen jedes zur Abrechnung berechtigte Unternehmen per E-Mail über den individuellen Abrechnungszeitraum verständigt. 


Zwischen dieser Verständigung und dem Beginn der Abrechnungsmöglichkeit liegen mindestens sieben Kalendertage. Der Zeitraum für die Abrechnung beträgt mindestens vier Wochen. Die ersten Zeitfenster starten am 15. April 2024 und die letzten Zeitfenster enden spätestens am 6. Juni 2024.

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