1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
1.2 AGB des Auftraggebers
Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der EEP Energieconsulting GmbH nicht anerkannt, es sei denn, dass die EEP Energieconsulting GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann, wenn die EEP Energieconsulting GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsschluss
Die Angebote der EEP Energieconsulting GmbH sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.
3. Preise und Preiserhöhungen
Alle genannten Preise sind Nettopreise in Euro, zu denen die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
4. Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
4.1 Leistungsfristen
Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der EEP Energieconsulting GmbH schriftlich zugesagt worden sind.
4.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von der EEP Energieconsulting GmbH ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die EEP Energieconsulting GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
4.3 Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, jegliche Arten von Epidemien), haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
Bei Leistungsverhinderungen aufgrund von Verstößen gegen Ihre Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt unsere vergeblich erbrachten Aufwendungen bzw. zusätzlich erforderlichen Leistungen, zusätzlich zu den vereinbarten Preissätzen abzurechnen, selbst wenn dadurch ein ggf. vereinbarter Pauschalbetrag überschritten wird.
4.4 Bereitstellung der erforderlichen Angaben
Angaben, welche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die EEP Energieconsulting GmbH zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen oder in geeigneter Form weiterzugeben.
4.5 Verzug des Auftragnehmers
Kommt die EEP Energieconsulting GmbH mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
4.6 Annahme der Richtigkeit der übergebenen Informationen
Die EEP Energieconsulting GmbH legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die EEP Energieconsulting GmbH nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
4.7 Keine Rechts- und Steuerberatung
Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
5. Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
5.1 Unmöglichkeit
Die EEP Energieconsulting GmbH wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in Abschnitt 7 geregelten Umfang ausgeschlossen.
5.2 Erschwerte Bedingungen bei Leistungserbringung
Sollte dem Energieberater die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von der EEP Energieconsulting GmbH zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten der EEP Energieconsulting GmbH. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die EEP Energieconsulting GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 120,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte der EEP Energieconsulting GmbH bleiben hiervon unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Leistung bleibt Eigentum der EEP Energieconsulting GmbH bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.
7. Vertragsgegenstand, Haftung
7.1 Vertragsgegenstand
Der Erfolg, der aus der Beratung resultieren soll, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung nicht garantiert werden. Gegenstand des Vertrages ist die beschriebene Leistung, jedoch nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolgs (z.B. tatsächliche Energieeinsparung). Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen und Gesetze der betroffenen Geschäftsfelder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
7.2 Haftung für Mangel
Die EEP Energieconsulting GmbH haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts Anderes ergibt.
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften EEP Energieconsulting GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Der Haftungsumfang bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe. Personenschäden sind von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa:
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Die Energieberater oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der EEP Energieconsulting GmbH beruhen;
- bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder
- einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) der EEP Energieconsulting GmbH oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden;
- wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Die Ansprüche aus Schäden dieser Art sind an den Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten.
7.3 Verjährung des Schadenersatzanspruchs
Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen die EEP Energieconsulting GmbH verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Fälligkeit
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonten der EEP Energieconsulting GmbH geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung fällig.
8.2 Fälligkeit von Rechnungen bei Fördermittelberatung
Rechnungen, die in Zusammenhang mit der Beratung zum Erhalt von Fördermitteln gestellt werden, sind unabhängig von der Auszahlung der Fördermittel zur Zahlung fällig. Die EEP Energieconsulting GmbH übernimmt keine Verantwortung ob und in welcher Höhe Fördermittel ausbezahlt werden und ist hierfür nicht haftbar.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand München.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von EEP Energieconsulting GmbH. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
10. Datenschutz
10.1 Allgemeines
Von uns im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung erhobene und verarbeitete personenbezogene Daten dienen ausschließlich der Vertragsbegründung, inhaltlichen Ausgestaltung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 I b DSGVO). Sie werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Zur Abwicklung von Zahlungen werden die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. den beauftragten und gewählten Zahlungsdienstleister weitergegeben. Eine Verwendung personenbezogener Daten erfolgt somit nur im notwendigen Umfang oder sofern wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind oder, wenn nötig, um eine missbräuchliche Verwendung entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in rechtmäßiger Weise zu unterbinden.
10.2 Speicherung
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nach der Beendigung des Zwecks, für welchen die Daten erhoben wurden, nur solange, wie dies auf Grund der gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Vorschriften erforderlich ist.
10.3 Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten
10.3.1 Auskunft
Sie können von uns eine Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten und soweit dies der Fall ist haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO genannten weiteren Informationen.
10.3.2 Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten und können gemäß Art. 16 DSGVO die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.
10.3.3 Recht auf Löschung
Sie haben das Recht von uns zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind verpflichtet diese unverzüglich zu löschen, insbesondere sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Ihre personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Sie widerrufen ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung Ihrer Daten stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Ihre Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit Ihre personenbezogenen Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung unserer Rechtsansprüche erforderlich sind.
10.3.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn
- Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten und wir daher die Richtigkeit überprüfen,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung verlangen
- wir die Daten nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen,
- Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten eingelegt haben, und noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
10.3.5 Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und die Verarbeitung bei uns mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
10.3.6 Widerrufsrecht
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
10.3.7 Allgemeines und Beschwerderecht
Die Ausübung Ihrer vorstehenden Rechte ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Sie haben das Recht sich bei Beschwerden direkt an die für uns zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu wenden.
10.4 Verantwortliche Stelle / Kontakt zum Datenschutz
Zur Kontaktaufnahme bezüglich des Datenschutzes können Sie sich gern an uns unter Verwendung der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten wenden. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:
IITR Datenschutz GmbH
Marienplatz 2
80331 München
Telefon: +49 89 189 173 60
E-Mail: email@iitr.de
11. Schlussbestimmungen
11.1 Übertragung der Ansprüche
Die EEP Energieconsulting GmbH ist berechtigt, ihre Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter sie ist, zu übertragen.
11.1 Schriftform
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.
11.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.