Ab 1. Juli 2024 gibt es Änderungen der Förderungslandschaft im betrieblichen Wärmebereich.
Raimund Zangl
Das neu gestaltete Förderungsangebot zielt darauf ab, die Förderungslandschaft zu vereinfachen und gleichzeitig Anreize für Projekte im Bereich Fernwärme und Fernkälte zu schaffen. Durch Zuschläge soll ein Anreizeffekt für den Einsatz von Wärmeerzeugern auf Basis emissionsfreier Wärmequellen sowie die Steigerung der Energieeffizienz in den Wärme- und Kälteversorgungssystemen geschaffen werden.
Das neue Förderungsangebot ist modular aufgebaut und umfasst folgende vier Hauptbereiche:
- Modul 1: Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen
- Modul 2: Wärme- und Kältenetze
- Modul 3: Mikronetze mit und ohne Wärmeverkauf
- Modul 4: Optimierung von Wärmeerzeugern und -verteilnetzen
Förderungsmittel für Maßnahmen zur gewerblichen Wärme- und Kälteversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.