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21. September 2026

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STROMIO-Urteil - Ein Lehrstück für den Energiemarkt und Ihre Beschaffungsstrategie

Das aktuelle Urteil des OLG Hamm bringt Klarheit in einen der prägendsten Fälle der Energiekrise 2021:
Die kurzfristigen Kündigungen von Stromlieferverträgen durch Stromio waren rechtswidrig.

Raimund Zangl - Geschaeftsfuehrer

Raimund Zangl

Die Kernaussage ist eindeutig:

Wer Preisgarantien gibt, trägt auch das daraus entstehende Risiko – selbst bei massiv steigenden Beschaffungskosten. Ein nachträgliches „Aussteigen“ ist rechtlich nicht zulässig.

Was viele damals schmerzhaft erlebt haben:

  • Plötzliche Vertragsbeendigung
  • Zwang in die teure Ersatzversorgung
  • Deutlich höhere Energiekosten

Das Gericht bestätigt nun: Diese Risiken waren für den Anbieter absehbar – und hätten professionell gemanagt werden müssen.


Was bedeutet das für Unternehmen heute?

Der Fall ist kein Einzelfall – sondern ein strukturelles Problem bestimmter Geschäftsmodelle:
Kurzfristige Beschaffung + aggressive Preisstrategie = hohes Risiko
Fehlendes Risikomanagement wird im Krisenfall an den Kunden weitergegeben.
Genau hier liegt der entscheidende Punkt für Ihre Energieeinkaufsstrategie.


Unsere klare Empfehlung aus der Praxis:

Setzen Sie nicht auf den vermeintlich günstigsten Anbieter, sondern auf nachhaltige Beschaffungsstrategien mit Substanz:

  • fundiertes Risikomanagement
  • transparente Vertragsstruktur
  • strategischer Einkauf statt opportunistischer Preisjagd

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