Das aktuelle Urteil des OLG Hamm bringt Klarheit in einen der prägendsten Fälle der Energiekrise 2021:
Die kurzfristigen Kündigungen von Stromlieferverträgen durch Stromio waren rechtswidrig.

Raimund Zangl
Die Kernaussage ist eindeutig:
Wer Preisgarantien gibt, trägt auch das daraus entstehende Risiko – selbst bei massiv steigenden Beschaffungskosten. Ein nachträgliches „Aussteigen“ ist rechtlich nicht zulässig.
Was viele damals schmerzhaft erlebt haben:
- Plötzliche Vertragsbeendigung
- Zwang in die teure Ersatzversorgung
- Deutlich höhere Energiekosten
Das Gericht bestätigt nun: Diese Risiken waren für den Anbieter absehbar – und hätten professionell gemanagt werden müssen.
Was bedeutet das für Unternehmen heute?
Der Fall ist kein Einzelfall – sondern ein strukturelles Problem bestimmter Geschäftsmodelle:
Kurzfristige Beschaffung + aggressive Preisstrategie = hohes Risiko
Fehlendes Risikomanagement wird im Krisenfall an den Kunden weitergegeben.
Genau hier liegt der entscheidende Punkt für Ihre Energieeinkaufsstrategie.
Unsere klare Empfehlung aus der Praxis:
Setzen Sie nicht auf den vermeintlich günstigsten Anbieter, sondern auf nachhaltige Beschaffungsstrategien mit Substanz:
- fundiertes Risikomanagement
- transparente Vertragsstruktur
- strategischer Einkauf statt opportunistischer Preisjagd
