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24. November 2021

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BAFA-Förderung Transformationsplan

Bis zu 60.000 EUR Förderung - maximale Förderquote von 40 % / 50 % bzw. 60 % bei kleinen, mittleren oder großen Unternehmen (KMU) für den Transformationsplan (ehemals Transformationskonzept).

Simon Darius - Geschaeftsfuehrer

Simon Darius

WAS IST DAS GENAU?

Das Ziel der Förderung des BAFA (Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist es, Unternehmen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Durch die Förderung des Transformationsplans, ist die Planung und Umsetzung leichter durchzuführen.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Ein Transformationsplan beschreibt die langfristige Strategie eines Unternehmens oder mehrerer Standorte in Deutschland, um den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Gefördert werden dabei externe Dienstleistungen, die direkt mit der Erstellung des Plans zusammenhängen, wie Beratung, Bilanzierung, Konzeption oder Messungen.

Bestandteile des Transformationsplans

  • Ist-Analyse: Erstellung einer Treibhausgas-Bilanz (THG-Bilanz) für mindestens einen Standort in Deutschland. Mehrere Standorte können berücksichtigt werden, wenn für jeden eine eigene Bilanz erstellt wird. Alle Standorte müssen in Deutschland liegen.
  • Unternehmensbekenntnis: Das Unternehmen verpflichtet sich, bis 2045 treibhausgasneutral zu sein, und legt ein 10-Jahres-Ziel fest. Dieses Ziel soll mindestens 40 % weniger THG-Emissionen (Scope 1 und 2) im Vergleich zum Basisjahr erreichen.
  • Maßnahmenplan: Entwicklung von Maßnahmen, um das 10-Jahres-Ziel zu erreichen. Mindestens eine Maßnahme muss sich auf Anlagen oder Prozesse im Sinne der Förderrichtlinie beziehen.
  • Verankerung der Klimaziele: Darstellung, wie die Klimaziele im Unternehmen systematisch integriert und verfolgt werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

  • 40 % der beihilfefähigen Kosten für große Unternehmen
  • 50 % für mittlere Unternehmen
  • 60 % für für kleine Unternehmen
  • Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 EUR für einen Transformationsplan.

WER KANN ANTRÄGE STELLEN?

Gefördert werden private, kommunale und Landesunternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen, sowie Freiberufler und Contractoren, die eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben.

Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie auch wirtschaftlich tätig sind. Das bedeutet, die wirtschaftliche Tätigkeit muss nachweisbar sein und einen Bezug zu den geplanten Maßnahmen haben.

Wer ist nicht förderfähig?

  • Kommunen, Städte und deren Eigenbetriebe (öffentliche Verwaltung)
  • Unternehmen, bei denen mehr als 50 % der Anteile vom Bund gehalten werden (öffentliche Bundesunternehmen)
  • Unternehmen, die ausschließlich in der Tierzucht, Pflanzenzucht oder Landwirtschaft tätig sind

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