Die zweite Periode für ein Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) i. V. m. DIN EN 16247 findet in diesem Jahr statt, 4 Jahre nach der erstmaligen Durchführung 2015.
Raimund Zangl
Es gibt nach wie vor alternativ zur Auditierung gemäß DIN EN 162471 die Möglichkeit mit einem gültigen Zertifikat eines Energie-Managementsystem nach DIN ISO50001 oder validierten Umweltmangementsystem nach EMAS die Energieauditpflicht zu erfüllen
Beim Energiedienstleistungsgesetz wurden nun Änderungen von Seiten der Bundesregierung vorgenommen, die für diese Periode 2019 relevant sind d.h. unmittelbar umgesetzt werden müssen.
Diese Änderungen haben zum Ziel, die Auditqualität zu erhöhen und mit den damit verbundenen, gestiegenen Anforderungen durch den Gesetzgeber erkenntlich zu machen. Ein weiteres Ziel ist die Entlastung von Unternehmen, die nicht zu Klein- und Mittelgroßen (KMU) zählen, jedoch einen vergleichsweise geringen Energieverbrauch haben. Solch ein Unternehmen muss lediglich Basisdaten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln und nicht wie bisher ein gesamt umfassendes Audit durchführen. Die EEP kann hier detaillierte Infos über diese Daten liefern.
Wie sehen die Änderungen konkret aus?
Der genannte Entwurf beinhaltet folgende Punkte:
- Ein Jahresenergieverbrauch aller Energieträger bis 500.000 kWh führt zur Freistellung der Energieauditpflicht – hier müssen lediglich Basisdaten übermittelt werden
- Die Anforderung des Energieaudits werden ausgedehnt: die Betrachtung des Endenergieverbrauchs und auf die Vorgaben zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen
- Die Pflicht ein durgeführtes Audit nachzuweisen
- Die Pflicht für Energieberater und Energieauditoren zu fachspezifischen Fortbildungen wird ausgeweitet
- Die neue Revision der ISO 50001:2018 wird anerkannt und ersetzt die Pflicht der Durchführung eines Audits bei der Einführung eines ISO 50001 Managementsystems
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt eine Liste mit befähigten Energieauditoren die eine Zulassung besitzen ein solches Energieaudit durchzuführen.
Die EEP Energieconsulting GmbH beschäftigt gelistete Auditoren, die Sie bei der Erfüllung der Auditpflicht unterstützen und Sie auf dem Weg durch den gesamten Prozess begleiten.
Wir haben als Ziel, nicht nur die Pflicht zu erfüllen, insbesondere wollen wir Ihnen einen Mehrwert bieten, mit dessen Hilfe Sie Ihre Energiekosten nachhaltig senken können.