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28. September 2023

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§14a EnWGNetzentgelte für Wärmepumpen- und Autostrom sinken ab 2024

Ab dem kommenden Jahr wird für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit intelligenten Messsystemen ein reduziertes Netzentgelt gelten. 

Raimund Zangl Geschaeftsfuehrer

Raimund Zangl

Von dieser Regelung profitieren insbesondere Besitzer von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen. Als Gegenleistung erhalten die Netzbetreiber das Recht, diese Stromverbraucher zu steuern, um das Stromnetz effizienter zu nutzen. Die Kunden haben zunächst die Wahl zwischen zwei Varianten.

Die Bundesnetzagentur fordert die Netzbetreiber bereits jetzt auf, die reduzierten Entgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab dem 1. Januar 2024 in ihre Preisblätter aufzunehmen. Die genaue Festlegung des §14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) durch die Bundesnetzagentur steht zwar noch aus, jedoch findet sich ein entsprechender Hinweis in einem Papier der Beschlusskammer 8 zur Festlegung der Netzentgelte.

Ab dem Jahr 2025 sollen zeitvariable Tarife eingeführt werden. Steuerbare Verbraucher, die über ein intelligentes Messsystem abgerechnet werden, können dann zwischen drei verschiedenen Modulen zur Reduzierung ihrer Netzentgelte wählen. Zum Stichtag 1. Januar 2024 werden es jedoch vorerst nur zwei Module sein, wie Karsten Bourwieg, Vorsitzender der Beschlusskammer 8, energate gegenüber erklärte.

Bei Modul 1 handelt es sich um eine pauschale Ermäßigung, die von den Netznutzungsentgelten abhängig ist. Das bedeutet, dass die Höhe der Pauschale in Netzen mit höheren Entgelten entsprechend höher ausfällt. Bei Modul 2 wird der Arbeitspreis pauschal um 60 Prozent reduziert.

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