Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat am 6. Juni 2023 das Vorverfahren für Klimaschutzverträge gestartet. Ab sofort können Unternehmen Informationen zu ihren geplanten Projekten einreichen, um eine Förderung zu beantragen. Die Teilnahme am Vorverfahren ist Voraussetzung für die Teilnahme am späteren Auktionsverfahren. Die Frist zur Teilnahme am Vorverfahren läuft bis zum 7. August 2023.
Raimund Zangl
Das eigentliche Auktionsverfahren folgt nach dem Vorverfahren. Dieses soll bis Ende des Jahres stattfinden. Bevor die Klimaschutzverträge vergeben werden können, müssen aber noch die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission und die parlamentarische Abstimmung zur Haushaltsfinanzierung erfolgen.
Ein Klimaschutzvertrag verpflichtet den Staat zu Ausgleichszahlungen an Unternehmen, die höhere Kosten durch eine Umstellung auf eine klimafreundlichere Produktion haben. Diese Verträge gelten vor allem für energieintensive Wirtschaftszweige wie die Grundstoff-, Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Auch andere Wirtschaftszweige wie die Keramik-, Kalk- und andere werden unterstützt. Dabei sollen Betriebskosten (OPEX) und Investitionskosten (CAPEX) gefördert werden.
Für eine Förderung müssen Unternehmen unter anderem 100 Prozent Grünstrom nutzen. Wasserstoff muss CO₂-arm hergestellt werden und der bisherige Ausstoß von mindestens zehn Kilotonnen CO₂ pro Jahr ist Voraussetzung. Wer den Förderzuschlag erhält, hängt von den CO₂-Vermeidungskosten ab. Das Unternehmen, das mit einer Alternativ-Technologie eine Tonne CO₂ am günstigsten vermeiden kann, erhält den Förderzuschlag. Der Vertragspreis pro vermiedener Tonne CO₂ soll an verschiedenen Faktoren gemessen werden, wie zum Beispiel an den Preisen für Energieträger oder Emissionszertifikate.
Es sollen ab dem nächsten Jahr jeweils zwei weitere Auktionsverfahren stattfinden. Die Regeln zur Teilnahme am Vorverfahren und anschließenden Auktionsverfahren sowie Informationen zur Förderrichtlinie, Muster für einen Klimaschutzvertrag und FAQs sind auf der Informationsseite des BMWK zu finden.