Das EU-Parlament hat kürzlich beschlossen, die Fristen für die Berichtspflichten im Rahmen des sogenannten „Omnibus-Pakets“ zu verschieben. Diese Entscheidung bringt mehr Klarheit und Verbindlichkeit in die Diskussion um die neuen Regelungen.

Raimund Zangl
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Große Unternehmen erhalten einen Aufschub von zwei Jahren. Die Verpflichtung zur Berichterstattung tritt nun erst am 1. Januar 2027 in Kraft, anstatt wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2025.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Unternehmen, die unter diese Richtlinie fallen, müssen ihre Berichte nun ein Jahr später einreichen, nämlich bis zum 26. Juli 2028. Die nationale Umsetzung der CSDDD-Rechtsprechung soll bis zum 26. Juli 2027 erfolgen.
Diese Änderungen bieten Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen. Es bleibt jedoch wichtig, frühzeitig mit der Implementierung der notwendigen Maßnahmen zu beginnen, um die Fristen einhalten zu können. Bitte sprechen Sie uns an!