Lösungen

→ Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Jetzt Ihr Energieaudit buchen

Nicht-KMU sind alle 4 Jahre zum Energieaudit verpflichtet. Unsere zertifizierten Auditoren sorgen für eine schnelle gesetzeskonforme Umsetzung.

EDL-G verpflichtet – wir setzen um. Bei Nichterfüllung drohen den Unternehmen empfindlich hohe Bußgelder. Wir beraten Sie zur Umsetzung und Einhaltung des EDL-G. Basierend auf der internationalen Norm EN 16247-1 stellen diese Audits sicher, dass Einsparpotenziale erkannt und genutzt werden – denn bei Nichterfüllung drohen empfindlich hohe Bußgelder.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter sind nach § 8b EDL-G registriert und begleiten Sie umfassend bei der Planung, Durchführung und Auswertung des Energieaudits. Dabei bieten wir praxisnahe Beratung und individuelle Lösungen, damit Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern langfristig Energiekosten senken und nachhaltiger wirtschaften.

Unsere Vorgehensweise bei dem Energieaudit nach dem EDL-G

  • Angebotserstellung

    Für ein maßgeschneidertes Angebot bitten wir Sie, alle relevanten Informationen im Kontaktformular auszufüllen

  • Beauftragung

    Wir benötigen eine zeitnahe Beauftragung, damit wir die notwendigen Ressourcen frühzeitig zur Verfügung stellen können

  • Kick-Off-Meeting

    Auditziele, Vorgehensweise, erforderliche Unterlagen und weitere Projektinformationen werden im Kick-Off-Meeting festgelegt.

  • VOT-Begehung (Multi-Site-Verfahren)

    Durch Clusterbildung können Audits effizienter erfolgen. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Standorte begangen werden und koordinieren die Termine vor Ort.

  • Erstellung EDL-G Bericht

    Erstellung des IST-Zustandsberichts mit konkreten, standortspezifischen Maßnahmenempfehlungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.

  • Nachbesprechung

    Persönlicher Termin zur Besprechung der Ergebnisse des EDL-G Berichtes und Abstimmung der empfohlenen Maßnahmen.

  • optionale Leistung: Klimaschutzfahrplan / EU-Taxonomiekonformität

    Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen bieten wir weitere Dienstleistungen im Bereich Nachhaltigkeit an.

  • Online-Energieauditerklärung

    Mit der Novelle am 25.11.2019 wurde die Einreichung der Online-Energieauditerklärung für alle Unternehmen verpflichtet.

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Jetzt Ihr Energieaudit buchen

  • gesetzliche Verpflichtung zum Energiedienstleistungsgesetz einhalten

  • hohe Bußgeldstrafen vermeiden

  • Energieaudit bei den Experten buchen

  • Berichtserstellung nach gesetzlichen Vorgaben

  • weitere Dienstleistungen im Bereich Nachhaltigkeit möglich

Über uns

Seit rund 50 Jahren bündeln wir unsere Energie und Expertise und beraten als inhabergeführte GmbH mit Standorten in München, Köln und Wien große wie kleine Betriebe in ganz Europa – in allen Disziplinen. Unabhängig und immer bedacht auf die beste ganzheitliche Lösung für unsere Kunden.

Mehr über EEP

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FAQ


  • Es sind alle Unternehmen verpflichtet ein Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durchzuführen, die als Nicht-KMU eingestuft sind. 


    Bewertungskriterien sind

    • mehr als 250 Mitarbeiter (Vollzeitarbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt)
    • Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro
    • Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro

  • Die Nichterfüllung eines Energieaudits nach dem EDL-G kann als Ordnungswidrigkeit gesehen werden und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.

    Verpflichtende Unternehmen werden durch das BAFA im Rahmen einer automatisierten Stichprobenkontrolle geprüft.


  • Der Energieauditor muss fachkundig und unabhängig sein. Zudem muss die Anforderung nach §8b des EDL-G erfüllt sein.

    Qualifizierte Energieauditoren können beim BAFA gefunden werden:

    Auditorenliste BAFA


  • Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) eingerichtet haben, sind von der Verpflichtung des Energieaudit befreit.