Das Energiedienstleistungsgesetz, kurz EDL-G, verpflichtet Nicht-KMU alle
4 Jahre zur Durchführung von Energieaudits. Diese können nur von fachkundigen Energieauditoren durchgeführt werden.
Bei Nichterfüllung drohen den Unternehmen empfindlich hohe Bußgelder. Wir beraten Sie zur Umsetzung und Einhaltung des EDL-G.
Mit der Einführung des Energiedienstleistungsgesetzes
(EDL-G, BGB| I S. 578, vom 15.04.2015) sind große Unternehmen verpflichtet, mind. alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen zu lassen.
Das Energieaudit muss von fachkundigen und unabhängigen Energieauditoren nach den Kriterien § 8a-d EDL-G gegebenen Kriterien durchgeführt werden. Basierend auf der internationalen Norm EN 16247-1 ist festgelegt, welche Anforderungen, Methodik und Ergebnisse nach Energieaudits –Teil 1: Allgemeine Anforderungen erfüllt werden müssen.
Weitere Informationen rund um das Energiedienstleistungsgesetz finden Sie weiter unten in den FAQ oder in unserem kostenfreien ePaper Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vs. Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Nach §8b des EDL-G sind unsere Mitarbeiter qualifiziert und zur Durchführung von Energieaudits registriert.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot zusenden. Bitte senden Sie uns hierfür über das Kontaktformular Ihre Unternehmensdaten.
Wir melden uns schnellstmöglich (in ein bis zwei Werktagen) bei Ihnen.
Unsere Vorgehensweise bei dem Energieaudit nach dem EDL-G
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Angebotserstellung
Um ein auf Sie zugeschnittenes Angebot erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen einige Angaben. Füllen Sie dazu bitte das nachstehende Kontaktformular aus.
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Beauftragung
Um das Energieaudit noch im Jahr 2023 einplanen zu können, benötigen wir eine zeitnahe Beauftragung, um sicherstellen zu können, dass wir die notwendigen Ressourcen zur Verfügung haben
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Kick-Off-Meeting
Besprechung der Inhalte, der Vorgehensweise, benötigte Unterlagen und weitere Informationen für den Projektablauf.
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VOT-Begehung
Durch eine Bildung von Clustern kann eine Reduzierung der notwendigen Audits erfolgen. Wir stimmen uns mit Ihnen im Rahmen des Multi-Site-Verfahren ab, welche Standorte begangen werden müssen und koordinieren die Termine vor Ort.
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Erstellung EDL-G Bericht
Dokumentation des IST-Zustands mit einer konkreten und individuellen Maßnahmenempfehlung je Liegenschaft. Unsere Experten erstellen den Bericht nach den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
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Nachbesprechung
Persönlicher Termin zur Besprechung der Ergebnisse des EDL-G Berichtes und Abstimmung der empfohlenen Maßnahmen.
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optionale Leistung: Klimaschutzfahrplan / EU-Taxonomiekonformität
Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen bieten wir weitere Dienstleistungen im Bereich Nachhaltigkeit an. Sprechen Sie gerne mit uns, sollten Sie zusätzliche Leistungen wünschen.
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Online-Energieauditerklärung
Mit der Novelle am 25.11.2019 wurde die Einreichung der Online-Energieauditerklärung für alle Unternehmen verpflichtet. Diese muss spätestens 2 Monate nach Fertigstellung des Energieaudits eingereicht werden. Auf Wunsch können wir das für Sie übernehmen.
UNVERBINDLICH ANFRAGEN
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Berichtserstellung nach gesetzlichen Vorgaben
weitere Dienstleistungen im Bereich Nachhaltigkeit möglich
Über uns
Seit rund 50 Jahren bündeln wir unsere Energie und Expertise und beraten als inhabergeführte GmbH mit Standorten in München, Köln und Wien große wie kleine Betriebe in ganz Europa – in allen Disziplinen. Unabhängig und immer bedacht auf die beste ganzheitliche Lösung für unsere Kunden.
Links & Downloads
FAQ
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Es sind alle Unternehmen verpflichtet ein Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durchzuführen, die als Nicht-KMU eingestuft sind.
Bewertungskriterien sind- mehr als 250 Mitarbeiter (Vollzeitarbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt)
- Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro
- Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro
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Die Nichterfüllung eines Energieaudits nach dem EDL-G kann als Ordnungswidrigkeit gesehen werden und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.
Verpflichtende Unternehmen werden durch das BAFA im Rahmen einer automatisierten Stichprobenkontrolle geprüft. -
Der Energieauditor muss fachkundig und unabhängig sein. Zudem muss die Anforderung nach §8b des EDL-G erfüllt sein.
Qualifizierte Energieauditoren können beim BAFA gefunden werden:
Auditorenliste BAFA -
Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) eingerichtet haben, sind von der Verpflichtung des Energieaudit befreit.