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5. Dezember 2023

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kostenfreies ePaper: Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vs. Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Was kommt, was bleibt, was muss beachtet werden?

Hubert Zwerschke

Hubert Zwerschke

UPDATE: 17.11.2023: Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde verabschiedet und vom Bundespräsident unterschrieben. Alle Informationen rund um das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) finden Sie in unserem kostenfreien ePaper.

Im Dezember 2020 haben die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen, das EU-Klimaziel zur Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 auf 55 % gegenüber dem Wert von 1990 anzuheben. Hierfür hat die deutsche Bundesregierung als zentralen Baustein ein neues Gesetz geplant, welches dafür sorgen soll, mit zusätzlichen Verpflichtungen und Verschärfungen Fahrt im Klimaschutz aufzunehmen: das Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG.

Mit Einführung des Gesetzes sollte bis vor kurzem auch das Energiedienstleistungsgesetz, kurz EDL-G, welches Nicht-KMU bisher zur Durchführung von Energieaudits alle 4 Jahre verpflichtet, ersetzt werden. Dieses Gesetz ist für die betroffenen Unternehmen seit 2015 bindend. Rechnet man also den 4-jährigen Turnus weiter, ist im Jahr 2023 das 2. Wiederholungsaudit fällig, also genau in dem Jahr, in dem das Energieeffizienzgesetz an den Start gehen soll… Nach der neuesten Entwicklung aber, wird das EDL-G nicht ersetzt, sondern lediglich ergänzt, für Unternehmen gelten demnach nun beide Vorschriften.

Was heißt das nun für die betroffenen Unternehmen?

Was muss beachtet werden und vor allem: für wen gilt denn nun was?

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