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13. August 2026

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GEIG-Novelle / Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Mit der jüngsten Anpassung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) wird bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen künftig nicht nur die Anzahl der Ladepunkte berücksichtigt, sondern auch die installierte Ladeleistung.

Raimund Zangl - Geschaeftsfuehrer

Raimund Zangl


Das schafft mehr Spielraum für Unternehmen mit Kundenparkplätzen und ermöglicht eine bedarfsgerechtere Planung der Ladeinfrastruktur.
Dabei gilt weiterhin: Der Erfolg eines Ladeinfrastruktur-Projekts beginnt nicht an der Ladesäule. Netzanschluss, Lastmanagement, Messkonzepte und eine zuverlässige Energieversorgung sind entscheidende Faktoren für einen wirtschaftlichen Betrieb.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die technische und energiewirtschaftliche Grundlage für eine zukunftssichere Ladeinfrastruktur zu schaffen.

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