Energieaudits sind die beste Möglichkeit, Energieflüsse sichtbar zu machen, so kostenintensive Energiefresser zu identifizieren und basierend auf der Ist-Situation gezielte Maßnahmen zu eruieren.
Denn gesteigerte Energieeffizienz, intelligente Lastverteilung und optimierter Energiebezug rechnen sich nicht nur fürs Klima, sondern auch für Ihr Unternehmen.
Gesetzliche Verpflichtungen und Förderbedingungen sehen die Durchführung qualitativer Audits vor, die der europäischen Norm DIN EN 16247-1 entsprechen.
Unsere verschiedenen Leistungspakete bieten Ihnen maßgeschneiderte Möglichkeiten, um energieeffizienter in die Zukunft zu starten.
Leistungen
Step-by-Step zum Energieaudit
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Analyse des Ist-Zustands
Evaluation mit Vor-Ort-Einblick schafft Transparenz als elementare Basis für Optimierungsmöglichkeiten.
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Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
Aufstellung, Evaluierung und Ausformulierung möglicher Optimierungsmaßnahmen.
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Definition des Soll-Zustands
Beratung zur Senkung Ihrer Kosten aufgrund gesetzlicher Vorgaben, persönlicher Ziele und individueller Potenziale.
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Handlungsempfehlungen
Wir geben Ihnen nicht nur einen individuellen Fahrplan an die Hand, sondern begleiten Sie vom Ist- bis zum Soll-Zustand.

Unverbindlich anfragen
Energiebündel oder Sparflamme wo steckt Ihre Energie?
Transparenz und wissenswerte Details über den Ist-Zustand
Professionell abgestimmte Maßnahmen in Gebäudetechnik, Bauphysik und Prozessen, um den Soll-Zustand zu bestimmen
eingeübte, standardisierte Prozesse schaffen Raum für individuelle Beratungen
Inklusive Heizlastberechnung, 3D-Simulation und Fördermittelanalyse
Optionale Angebote: Klimaschutzfahrplan, EU-Taxonomie-Konformität und Energiebeschaffungskonzept
Über uns
Seit rund 50 Jahren bündeln wir unsere Energie und Expertise und beraten als inhabergeführte GmbH mit Standorten in München, Köln und Wien große wie kleine Betriebe in ganz Europa – in allen Disziplinen. Unabhängig und immer bedacht auf die beste ganzheitliche Lösung für unsere Kunden.





















FAQ
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EDL-G (Energie-Dienstleistungsgesetz):
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu, regelmäßige Energieaudits durchzuführen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen.
E-EffG (Energieeffizienzgesetz):
Das Energie-Effizienzgesetz E-EffG stellt das österreichische Pendant zum deutschen EDL-G dar. Da beide Gesetze auf der Energieeffizienzrichtlinie der EU beruhen, unterscheiden sie sich im Kern nicht. EEP wird den gesetzlichen Anforderungen beider Länder gerecht. Wir haben sowohl in Deutschland, Österreich sowie vielen anderen EU-Ländern Audits durchgeführt und berücksichtigen hierbei immer die nationale Umsetzung der EU-Norm.
EnEfG (Energieeffizienz-Gesetz):
Das deutsche Energieeffizienzgesetz wird derzeit viel diskutiert und war fundamentaler Bestandteil des Koalitionspapiers der Ampel-Regierung. Es soll das deutsche Energiedienstleistungsgesetz ersetzen und deren Anforderungen teilweise enorm verschärfen. Derzeit befindet sich das Gesetz aber noch im Gesetzgebungsprozess – lesen Sie hierzu unseren stets aktualisierten Blog-Artikel
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Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro haben oder mehr als 43 GWh Energie pro Jahr verbrauchen, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagementsystem einführen. Das betrifft die Vorgaben des Energie-Dienstleistungsgesetztes.
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Kleine und mittlere Unternehmen sind in Deutschland und Österreich alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem maximalen Umsatz von 50 Millionen Euro. Da die Kriterien einer Empfehlung der EU-Kommission folgen, gilt diese Einstufung auch in den meisten anderen EU-Ländern.
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Ja, für KMUs werden bis zu 80 % der Beratungskosten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Programm „Energieberatung im Mittelstand, Modul 2“ gefördert. Die Förderhöchstgrenze beträgt 8.000 Euro. Das entsprechende Modul 1 wird bis zu 6.000 Euro gefördert.
Größere Unternehmen können bis zu 80 % der Beratungskosten über das Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert bekommen. Die Förderhöchstgrenze liegt hier bei 6.000 Euro.
Besteht eine Verpflichtung zur Durchführung eines Audits, etwa nach dem EDL-G, ist eine Förderung der Kosten nicht möglich.
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Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, alle Liegenschaften in einem Energieaudit zu erfassen. Wenn Sie über mehrere Standorte oder Liegenschaften verfügen und diese in einem gemeinsamen Energieaudit betrachten, kann ein Multi-Site-Verfahren eingesetzt werden. Im Multi-Site-Verfahren werden die Liegenschaften nach Kriterien wie Standort, Größe, Nutzungsart und Energieverbrauch ausgewählt, um eine repräsentative Stichprobe zu bilden. Diese Stichprobe wird dann im Energieaudit untersucht und bewertet, um Einsparpotenziale zu identifizieren und effektive Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu empfehlen. Bei Angabe Ihrer Unternehmensstruktur in unseren Formblättern werden wir Ihnen ein maßgeschneidertes und möglichst ökonomisches Vorgehen zusammenstellen und anbieten.