Lösungen

→ Energieaudits durchführen

durch unser Energieaudit Ihre Energiekosten senken

Durch vor Ort Begehungen Ihrer Standorte identifizieren wir individuelle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und helfen Ihnen dabei Ihre Energiekosten zu senken.

EBN 1 - Vor Ort Energieberatung nach DIN 16247-1

Der Schwerpunkt liegt auf der Darlegung und Analyse aller Verbraucher im Gebäude, einschließlich der kompletten Gebäudetechnik (Heizung, Beleuchtung, …) sowie der Erarbeitung von daraus ableitenden Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung der Energieverbräuche bzw. -kosten. 

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen werden von uns technisch und wirtschaftlich evaluiert. 

Auf Wunsch begleiten wir Sie gerne anschließend bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Förderung: 50 % | maximal 3.000 EUR

EBN 2 - Vor Ort Energieberatung DIN V 18599

Der Fokus liegt auf der Gebäudehülle sowie der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes. Dabei wird das Gebäude am Computer simuliert und anschließend werden Maßnahmen evaluiert, die insbesondere zur Reduzierung der Transmissionswärmeverluste beitragen. Das können beispielsweise Dämmmaßnahmen am Dach, der Außenwand, Tausch von Fenstern, etc. sein. Dabei wird ebenfalls sowohl eine technische als auch eine wirtschaftliche Bewertung von unseren akkreditierten Energieberatern vorgenommen. Daneben wird eine Analyse der Wärme- (u.a. Heizung und Heizsystem) und Kälteversorgung des Gebäudes vorgenommen und Optimierungsmaßnahmen eruiert.

Förderung: 50 % | maximal 4.000 EUR

Leistungen

Step-by-Step zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder DIN V 18599

  • Analyse des Ist-Zustands

    Evaluation mit Vor-Ort-Einblick schafft Transparenz als elementare Basis für Optimierungsmöglichkeiten.

  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs

    Aufstellung, Evaluierung und Ausformulierung möglicher Maßnahmen zur Energieeffizienz

  • Definition des Soll-Zustands

    Beratung zur Senkung Ihrer Energiekosten aufgrund gesetzlicher Vorgaben, persönlicher Ziele und individueller Potenziale.

  • Handlungsempfehlungen

    Wir geben Ihnen nicht nur einen individuellen Fahrplan an die Hand, sondern begleiten Sie vom Ist- bis zum Soll-Zustand.

Energieaudit durchfuehren

Unverbindlich anfragen

durch unser Energieaudit Ihre Energiekosten senken

  • Begehung Ihrer Standorte durch unsere Energieexperten

  • Aufzeigen des Ist-Zustandes als Basis für Optimierungen

  • Professionell abgestimmte Maßnahmen in Gebäudetechnik und Bauphysik

  • Inklusive Heizlastberechnung und 3D-Simulation

  • Beratung zu möglichen Förderungen und Fördermittelabwicklung

  • Optionale Leistungsbestandteile:
    Klimaschutzfahrplan, EU-Taxonomie-Konformität oder Energiebeschaffungskonzept

Jetzt unverbindlich anfragen
Hubert Zwerschke - Vertriebsmitarbeiter

Hubert Zwerschke berät Sie

Über uns

Seit rund 50 Jahren bündeln wir unsere Energie und Expertise und beraten als inhabergeführte GmbH mit Standorten in München, Köln und Wien große wie kleine Betriebe in ganz Europa – in allen Disziplinen. Unabhängig und immer bedacht auf die beste ganzheitliche Lösung für unsere Kunden.

Mehr über EEP

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FAQ

  • EDL-G (Energie-Dienstleistungsgesetz):

    Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu, regelmäßige Energieaudits durchzuführen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen.

    E-EffG (Energieeffizienzgesetz):

    Das Energie-Effizienzgesetz E-EffG stellt das österreichische Pendant zum deutschen EDL-G dar. Da beide Gesetze auf der Energieeffizienzrichtlinie der EU beruhen, unterscheiden sie sich im Kern nicht. EEP wird den gesetzlichen Anforderungen beider Länder gerecht. Wir haben sowohl in Deutschland, Österreich sowie vielen anderen EU-Ländern Audits durchgeführt und berücksichtigen hierbei immer die nationale Umsetzung der EU-Norm.

    EnEfG (Energieeffizienz-Gesetz):

    Das deutsche Energieeffizienzgesetz wird derzeit viel diskutiert und war fundamentaler Bestandteil des Koalitionspapiers der Ampel-Regierung. Es soll das deutsche Energiedienstleistungsgesetz ersetzen und deren Anforderungen teilweise enorm verschärfen. Derzeit befindet sich das Gesetz aber noch im Gesetzgebungsprozess – lesen Sie hierzu unseren stets aktualisierten Blog-Artikel

  • Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro haben oder mehr als 43 GWh Energie pro Jahr verbrauchen, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagementsystem einführen. Das betrifft die Vorgaben des Energie-Dienstleistungsgesetztes.

  • Kleine und mittlere Unternehmen sind in Deutschland und Österreich alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem maximalen Umsatz von 50 Millionen Euro. Da die Kriterien einer Empfehlung der EU-Kommission folgen, gilt diese Einstufung auch in den meisten anderen EU-Ländern.

  • Ja, für KMUs werden Energieaudits bis zu 80 % der Beratungskosten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Programm „Energieberatung im Mittelstand, Modul 2“ gefördert. Die Förderhöchstgrenze beträgt 8.000 Euro. Das entsprechende Modul 1 wird bis zu 6.000 Euro gefördert.

    Größere Unternehmen können für Energieaudits  nach DIN EN 16247-1 bis zu 80 % der Beratungskosten über das Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert bekommen. Die Förderhöchstgrenze liegt hier bei 6.000 Euro.

    Besteht eine Verpflichtung zur Durchführung eines Audits, etwa nach dem EDL-G, ist eine Förderung der Kosten nicht möglich.

  • Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, alle Liegenschaften in einem Energieaudit zu erfassen. Wenn Sie über mehrere Standorte oder Liegenschaften verfügen und diese in einem gemeinsamen Energieaudit betrachten, kann ein Multi-Site-Verfahren eingesetzt werden. Im Multi-Site-Verfahren werden die Liegenschaften nach Kriterien wie Standort, Größe, Nutzungsart und Energieverbrauch ausgewählt, um eine repräsentative Stichprobe zu bilden. Diese Stichprobe wird dann im Energieaudit untersucht und bewertet, um Einsparpotenziale zu identifizieren und effektive Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu empfehlen. Bei Angabe Ihrer Unternehmensstruktur in unseren Formblättern werden wir Ihnen ein maßgeschneidertes und möglichst ökonomisches Vorgehen zusammenstellen und anbieten.


Glossar

Energiedienstleistungsgesetz EDL-G

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) soll den Einsatz von Energiedienstleistungen in Unternehmen und öffentlichen Gebäuden regeln und fördern. Es zielt darauf ab, den Energieverbrauch in diesen Gebäuden zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Das EDL-G verpflichtet Unternehmen und öffentliche Gebäude dazu, Energieaudits durchzuführen, um den Energieverbrauch zu erfassen und Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen, um im Gegenzug Förderungen und Steuervergünstigungen zu erhalten.

Quelle: BMWG


Energieeffizienzgesetz Deutschland EnEfG

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) definiert die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, Produkten und Dienstleistungen und schafft damit die Voraussetzungen für die Einführung von Energieeinsparverpflichtungen und die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen durch Unternehmen. Ziel des EnEfG ist es, den Energieverbrauch in Deutschland zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. So beinhaltet es Reglungen, die die Energieeffizienz von Unternehmen und öffentlichen Gebäuden verbessern sollen, sowie die Verpflichtung von Unternehmen, Energiemanagement-Systeme einzuführen und Energieaudits durchzuführen.


Energieeffizienzgesetz Österreich EEffG

Das österreichische Energieeffizienzgesetz (E-EffG) hat das Ziel, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen in Österreich durch Anforderungen an die Effizienz von Gebäuden, Produkten und Dienstleistungen sowie Regelungen für Energieaudits und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu senken Es fördert die Nutzung erneuerbarer Energien und die Effizienzsteigerung in Unternehmen und im öffentlichen Sektor.

Im Vergleich zum EnEfG (DE) hat das E-EffG (AU) einen stärkeren Fokus auf erneuerbare Energien und die Förderung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, während das EnEfG einen stärkeren Fokus auf die Energieeffizienz von Gebäuden, Produkten und Dienstleistungen hat. Auch die Regelungen und Anforderungen für Energieaudits und Energiemanagementsysteme können sich in Details unterscheiden.


Energieaudit

Energieaudits sind Prozesse zur Überprüfung und Analyse des Energieverbrauchs einer Organisation oder eines Gebäudes mit dem Ziel Energieeinsparungspotentiale zu identifizieren, Energieeffizienzmaßnahmen zu empfehlen und eine Energiebilanz zu erstellen. Energieaudits können von unabhängigen Experten oder von speziell ausgebildeten Mitarbeitern des Unternehmens durchgeführt werden. Die Methoden zur Durchführung eines Energieaudits können von einfachen visuellen Inspektionen bis hin zu computergestützten Simulationen und Messungen reichen.

Quelle: Deutschen Energie-Agentur GmbH


Stranded Asset

Ein "Stranded Asset" ist ein Vermögenswert, der aufgrund von Änderungen in den Marktbedingungen, Regulierungen oder Technologien an Wert verliert oder nicht mehr wertvoll ist. Dies bezieht sich häufig auf Kohle- und andere fossil-brennstoff-basierte Kraftwerke, Industrien oder Gebäude, die aufgrund von Änderungen im Energiesektor oder politischer Regulierungen überflüssig geworden sind.


Scope 1, 2 und 3

Scope 1: Direkte Emissionen aus den Aktivitäten eines Unternehmens, z.B. Brennstoffemissionen aus Kraftfahrzeugen, Dampfkesseln und Anlagen.

Scope 2: Indirekte Emissionen, die durch den Einsatz von Energie hervorgerufen werden, die von Dritten bereitgestellt wird, z.B. Emissionen der Stromproduktion / dem Einsatz von Fernwärme, Licht und Kühlung.

Scope 3: Andere indirekte Emissionen, die nicht unter Scope 1 oder 2 fallen, aber dem Unternehmen zugerechnet werden, z.B. durch Lieferanten, Kunden oder durch die Verwendung von Produkten.


Klimaschutzfahrplan

Ein Klimaschutzfahrplan beschreibt, wie unternehmerische Treibhausgasemissionen reduziert und die Klimawirkung verbessern werden soll. Ein solcher Fahrplan sollte Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne enthalten, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Geschäftspraxis zu erleichtern. Der Klimaschutzfahrplan kann eine Vielzahl von Aktivitäten umfassen, wie z.B. den Einsatz erneuerbarer Energien, die Optimierung von Energieeffizienz, die Verringerung von Abfällen und Emissionen, die Förderung von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen und die Stärkung des Engagements für den Klimaschutz.

Quelle: DGNB - Deutsches Gütesiegel Nachhaltiges Bauen