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→ Geförderte Energieaudits

Geförderte Energieaudits für Mittelstand & Kommunen

Nutzen Sie die staatliche Förderung für eine strukturierte Energieanalyse und erhalten Sie konkrete, wirtschaftlich bewertete Maßnahmen zur Senkung Ihrer Energiekosten. Wir begleiten Sie als Energie-Experten persönlich durch den gesamten Prozess.


Nicht jede Energieberatung ist gleich.


Je nach Zielsetzung und Gebäude- bzw. Unternehmensstruktur kommen zwei unterschiedliche, förderfähige Varianten in Frage:

EBN 1: Energieberatung nach DIN 16247-1

  • Förderung: 50 % 
  • Zuschuss: maximal 3.000 €

EBN 2: Energieberatung nach DIN V 18599

  • Förderung: 50 %
  • Zuschuss: maximal 4.000 €

Die richtige Variante zu wählen ist entscheidend.
Wir prüfen Ihre Ausgangssituation strukturiert und empfehlen die passende Audit- und Förderlösung.




Unsere Zielgruppen:

  • Mittelständische Unternehmen – insbesondere Lebensmittelproduktion, Metall- und Kunststoffverarbeitung

  • Kommunen, Städte und kommunale Einrichtungen

  • Gemeinnützige Organisationen und kirchliche Träger

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Mit bis zu 50 % staatlichem Zuschuss analysieren wir Ihre Energieverbräuche strukturiert und identifizieren konkrete, wirtschaftlich sinnvolle Einsparpotenziale. 

Jetzt unverbindliches Erstgespräch vereinbaren!

Leistungen

Step-by-Step zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder DIN V 18599

  • Förderfähigkeit prüfen

    Sie erfahren, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können und welcher Umfang wirtschaftlich sinnvoll ist, ohne dafür selbst Förderrichtlinien prüfen zu müssen.

  • Analyse vor Ort

    Wir machen Potenziale sichtbar und Sie erkennen, wo Energiekosten entstehen und welche Investitionen sich tatsächlich rechnen.

  • Definition des Soll-Zustands

    Beratung zur Senkung Ihrer Energiekosten aufgrund gesetzlicher Vorgaben, persönlicher Ziele und individueller Potenziale.

  • Handlungsempfehlungen & Förderabwicklung

    Wir geben Ihnen nicht nur einen individuellen Fahrplan an die Hand, sondern begleiten Sie vom Ist- bis zum Soll-Zustand mitsamt der notwendigen Förder-Abwicklung.

Energieaudit durchfuehren

Bis zu 50 % Zuschuss nutzen und Energiekosten gezielt senken

Geförderte Energieaudits für Mittelstand & Kommunen

  • Prüfung Ihrer Förderfähigkeit und Zuschusshöhe

  • Transparenz über Einsparpotenziale durch u.a. Heizlastberechnung und 3D-Simulation

  • Individuell abgestimmte Maßnahmen in Gebäudetechnik und Bauphysik

  • Beratung zu möglichen Förderungen für die Umsetzung der Energieeffizienz-Maßnahmen

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Hubert Zwerschke - Vertriebsmitarbeiter

Hubert Zwerschke berät Sie

Über uns

Seit rund 50 Jahren bündeln wir unsere Energie und Expertise und beraten als inhabergeführte GmbH mit Standorten in München, Köln und Wien große wie kleine Betriebe in ganz Europa – in allen Disziplinen. Unabhängig und immer bedacht auf die beste ganzheitliche Lösung für unsere Kunden.

Mehr über EEP

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FAQ

  • EDL-G (Energie-Dienstleistungsgesetz):

    Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu, regelmäßige Energieaudits durchzuführen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen.

    E-EffG (Energieeffizienzgesetz):

    Das Energie-Effizienzgesetz E-EffG stellt das österreichische Pendant zum deutschen EDL-G dar. Da beide Gesetze auf der Energieeffizienzrichtlinie der EU beruhen, unterscheiden sie sich im Kern nicht. EEP wird den gesetzlichen Anforderungen beider Länder gerecht. Wir haben sowohl in Deutschland, Österreich sowie vielen anderen EU-Ländern Audits durchgeführt und berücksichtigen hierbei immer die nationale Umsetzung der EU-Norm.

    EnEfG (Energieeffizienz-Gesetz):

    Das deutsche Energieeffizienzgesetz wird derzeit viel diskutiert und war fundamentaler Bestandteil des Koalitionspapiers der Ampel-Regierung. Es soll das deutsche Energiedienstleistungsgesetz ersetzen und deren Anforderungen teilweise enorm verschärfen. Derzeit befindet sich das Gesetz aber noch im Gesetzgebungsprozess – lesen Sie hierzu unseren stets aktualisierten Blog-Artikel

  • Kleine und mittlere Unternehmen sind in Deutschland und Österreich alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem maximalen Umsatz von 50 Millionen Euro. Da die Kriterien einer Empfehlung der EU-Kommission folgen, gilt diese Einstufung auch in den meisten anderen EU-Ländern.

  • Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, alle Liegenschaften in einem Energieaudit zu erfassen. Wenn Sie über mehrere Standorte oder Liegenschaften verfügen und diese in einem gemeinsamen Energieaudit betrachten, kann ein Multi-Site-Verfahren eingesetzt werden. Im Multi-Site-Verfahren werden die Liegenschaften nach Kriterien wie Standort, Größe, Nutzungsart und Energieverbrauch ausgewählt, um eine repräsentative Stichprobe zu bilden. Diese Stichprobe wird dann im Energieaudit untersucht und bewertet, um Einsparpotenziale zu identifizieren und effektive Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu empfehlen. Bei Angabe Ihrer Unternehmensstruktur in unseren Formblättern werden wir Ihnen ein maßgeschneidertes und möglichst ökonomisches Vorgehen zusammenstellen und anbieten.

  • Nein. Das Audit verpflichtet nicht zur Investition. Es verschafft Ihnen die notwendige Transparenz, um strategisch und wirtschaftlich fundierte Entscheidungen zu treffen.