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28. März 2024

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Mitteilung BAFA zu Förderstopps bei Energieaudits / Verzögerungen bei Bewilligungen und Auszahlungen

Bereits Ende 2023 hatten wir über den vorläufigen Förderstopp der BAFA bei dem Förderprogramm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) berichtet, dieser Förderstopp wurde Anfang 2024 bereits aufgehoben.

Raimund Zangl Geschaeftsfuehrer

Raimund Zangl

Update: Heute wurde bekannt dass es bei der Auszahlung und Bewilligung noch längere Wartezeiten geben wird.

Mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (Nichtwohngebäude) erhalten kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 80 % bzw. maximal EUR 6.000,- Förderung bei Energieaudits durch gelistete Energieeffizienzberater. Die eep Consulting unterstützt Sie bei der Antragsstellung und Förderabwicklung sowie bei der Beratung Ihres Gebäudes vor Ort.

Update 28.03.2024

Nachdem einem vorläufigen Förderstopp konnten ab Anfang Januar 2024 wieder Förderanträge gestellt werden. Die Bundesförderprogramme für die Energieberatung unter anderem von Nichtwohngebäude (EBN) werden aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist aus Sicht des Bundesfinanzministeriums ein sparsamer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nötig.

Wie auch in der Pressemitteilung bekannt wurde, weist das Finanzministerium die Mittel für den KTF vorerst nur zeitlich gestaffelt zu. Dies hat Auswirkungen auf die Zusage von Fördermitteln sowie ggfs. auch den Zeitpunkt der Auszahlung bereits durch Zuwendungsbescheid zugesagter Fördermittel. Alle bereits durch erteilte Zuwendungsbescheide eingegangenen Verpflichtungen werden erfüllt.

Sobald neue Mittel für die Bundesförderprogramme für Energieberatung zugewiesen werden, kann die Erteilung von Zuwendungsbescheiden wieder aufgenommen werden. Bis dahin kann es zu Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung kommen.

Was bedeutet das für Sie

Bestehende Fördermittelbescheide sind nicht gefährdet. Es kann bei der Auszahlung von bewilligten Fördermitteln und/oder Bewilligung von neuen Anträgen zu noch längeren Wartezeiten kommen.

Unsere Empfehlung

Sollten Sie in den nächsten 24 Monaten Energieeffizienzprojekte planen und bisher keinen Fördermittelbescheid haben, empfehlen wir Ihnen, jetzt durch unsere Fördermittelexperten den Antrag stellen zu lassen. Sobald das Zeitfenster geöffnet wird, werden die Anträge nach dem Datum des Eingangs bearbeitet. Daher empfehlen wir schnellstmöglich den Antrag zu stellen.

Sprechen Sie mit unseren Experten und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

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