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24. November 2021

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BAFA-Förderungen für Konzepte zur Treibausgasneutralität

Bis zu 80.000 € Förderung je Konzept - maximale Förderquote von 50 % bzw. 60 % bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für Transformationskonzepte (BAFA-Förderung Modul 5)

Simon Darius Geschaeftsfuehrer

Simon Darius

WAS IST DAS GENAU?

Das Ziel der neuen Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist es, Unternehmen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Durch die Förderung des Transformationskonzepts, ist die Planung und Umsetzung leichter durchzuführen.

Ein weiterer Vorteil des Modul 5 ist, dass durch die Erstellung eines Transformationskonzeptes der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung eines Investitionsvorhabens der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ verlängert werden kann.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;
  • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
  • mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z.B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden);
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.

Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul5_Transformationskonzepte/modul5_transformationskonzepte_node.html

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

Bei der Anwendung von Transformationskonzepten kann eine Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten erreicht werden. Wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Bonus von weiteren 10 Prozentpunkten erhalten. Maximal ist eine Förderung von 80.000 € je Konzept möglich.

WER KANN ANTRÄGE STELLEN?

Betriebsstätten oder Niederlassungen in Deutschland, die antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen,
  • freiberufliche Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeiten genutzt wird,
  • Contractoren, die in dieser Richtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen


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elle:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/eew_merkblatt_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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