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1. Juni 2023

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Verbot von T5 und T8-Leuchtstoffröhren für Unternehmen

2023 wird ein weiterer Schritt zur Umsetzung der EU-Klimaziele im Bereich der Beleuchtung erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt werden T5- und T8-Leuchtstoffröhren verboten sein, was Teil der EU-Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen ist.

Raimund Zangl Geschaeftsfuehrer

Raimund Zangl

Die Verordnung zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Beleuchtungssystemen zu reduzieren und den Einsatz von energieeffizienteren und umweltfreundlicheren Leuchtmitteln zu fördern. Diese Initiativen sollen dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird und die damit verbundenen Herausforderungen im Bereich der Energieeffizienz gemeistert werden können.

Die T5-Leuchtstoffröhren sind schmaler als die T8-Leuchtstoffröhren und wurden in den 1990er Jahren eingeführt. Sie erreichen eine höhere Lichtausbeute als die T8-Leuchtstoffröhren und haben eine längere Lebensdauer. Allerdings haben die T5-Leuchtstoffröhren auch höhere Herstellungskosten und erfordern spezielle Armaturen, um sie zu installieren.

Die T8-Leuchtstoffröhren sind die am häufigsten verwendeten Leuchtstoffröhren in Büros, Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Sie sind wie die T5-Röhren energieeffizient und haben eine längere Lebensdauer. Allerdings sind sie etwas breiter als die T5-Röhren und haben eine etwas niedrigere Lichtausbeute.

Mit dem Verbot von T5- und T8-Leuchtstoffröhren sollen diese durch energieeffizientere Alternativen ersetzt werden, um die Umweltauswirkungen weiter zu reduzieren. Beispielsweise bietet LED-Beleuchtung eine hohe Energieeffizienz und hat eine lange Lebensdauer.

Um sicherzustellen, dass die Verbraucher Zeit haben, ihre Beleuchtungssysteme auf die neuen Vorschriften umzustellen, wurde das Verbot im Voraus angekündigt. Ab August 2023 werden T5- und T8-Leuchtstoffröhren nicht mehr auf den Markt gebracht, sodass es für Verbraucher nicht mehr möglich sein wird, diese zu erwerben.

Für Nutzer von Lichtquellen und Betriebsgeräten, die die EU-Anforderungen nicht mehr erfüllen, gilt:

  • Bereits gekaufte Leuchtstoffröhren bzw. Lagerbestände können weiterhin verwendet werden.
  • Der Handel kann noch vorhandene Bestände verkaufen.
  • Nach dem Stichtag (25. August 2023) hergestellte Produkte dürfen nicht mehr an den Handel verkauft werden.


Auch wenn Sie noch Vorräte haben sollten es steigt in Unternehmen und Kommunen der Druck, ein passendes Ersatzkonzept zu finden. 


Gerne helfen wir Ihnen dabei!

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