Adobe Stock 277373306

7. Mai 2025

Zurück

Wichtige Änderungen ab 6. Juni 2025 in der Marktkommunikation

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regeln für den Strommarkt in Kraft. Die Abläufe zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und weiteren Marktteilnehmern werden vereinheitlicht. Die Bundesnetzagentur legt dafür neue technische Vorgaben und Fristen fest. Was bedeutet das konkret?

Raimund Zangl - Geschaeftsfuehrer

Raimund Zangl

Meldungen nur noch im Voraus möglich

An- und Abmeldung von SLP Zählern konnten bisher bis zu 6 Wochen rückwirkend von den Stromanbietern vorgenommen werden. Dies ist ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt können An- und Abmeldungen nur noch für ein zukünftiges Datum erfolgen.

Schnellerer Lieferantenwechsel

Die Änderungen der Bundesnetzagentur sieht ebenfalls vor, dass beantragte Lieferantenwechsel nun innerhalb von 24 Stunden bestätigt oder abgelehnt werden müssen. Bisher hatte der Netzbetreiber hierfür 10 Werktage Zeit.

Marktlokation wird wichtiger

Eine Anmeldung nur mittels Zählernummer ist nicht mehr möglich. Die Angabe der Marktlokation wird Pflicht.

Rechtliche Grundlage
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Weitere relevante Inhalte