Zurück

Energieeffizienzgesetz EnEfG

Mit bestem Wissen und Gewissen

Das neue deutsche Energieeffizienzgesetz EnEfG ergänzt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) um Verpflichtungen, die abhängig vom durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch pro Jahr sind.

  • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen innerhalb von drei Jahren Energieeffizienzmaßnahmen inkl. entsprechenden Umsetzungsplänen veröffentlichen (§9 EnEfG).
  • ACHTUNG! Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzungspläne und Maßnahmen sind durch Energieauditoren, Zertifizierer oder Umweltgutachter bestätigen zu lassen.
  • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Energiemanagementsystems ISO 50001 - oder Umweltmanagementsystems EMAS eingeführt haben (§8 EnEfG).


In Österreich entspricht das Energieeffizienzgesetz E-EffG dem deutschen EDL-G und erfüllt die Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie der EU. 

Alle Nicht-KMU sind hier alle vier Jahre zur Durchführung eines entsprechenden Audits verpflichtet.

Im gesetzlichen Rahmen mit companion.iso oder companion.audit

Ob in Deutschland oder Österreich – je nach gültigem Energieeffizienzgesetz erfüllen entweder das Leistungspaket companion.iso oder companion.audit alle notwendigen Vorgaben und Deadlines, um die Energieeffizienz zu steigern. Welches Produkt für Sie in Frage kommt, wird über das Formular (siehe Next Steps) automatisch abgeklärt und im Angebot individuell berücksichtigt. Zusätzlich wird das Paket um sinnvolle Dienstleistungen ergänzt, die das Produkt abrunden und einen kontinuierlichen Service bieten.

Ihre Vorteile mit companion.audit

  • kompakte, automatische Durchführung des Audits nach normativen und gesetzlichen Vorgaben

  • keine Einmalkosten, sondern monatliche Raten über einen befristeten Zeitraum (keine Preisanpassungen in dieser Zeit)

  • Bericht nach normativen/gesetzlichen Vorgaben

  • zusätzlicher stufenweiser und ökonomischer Maßnahmenplan, der weiter getrackt, dokumentiert und angepasst wird

  • Optionale Beschaffung und Begleitung der Installation von Hardware bis zum Monitoring der Hauptenergieströme

  • Controlling der Energiedaten im EEP-Energieportal

  • Monitoring von Maximalwerten und Alarmierung, KPI-Tracking

  • CO2-Bilanzierung mit entsprechender Anpassung bei der Umsetzung von Maßnahmen (Scope 1 und 2)

  • Erstellung eines Klimaschutzfahrplans zur Vermeidung von Stranded Assets – kontinuierliches Tracking des Plans


Jetzt unverbindlich anfragen

Hubert Zwerschke

Hubert Zwerschke

  • Bei Interesse füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.

  • Wir melden uns zeitnah mit einem auf Sie zugeschnittenen Angebot zurück.

  • Im gemeinsamen Gespräch werden dann Schwerpunkte, Details sowie der genaue Ablauf besprochen.

Wurde bereits eine initiale Beratung mit unserer Dienstleistung eep.start durchgeführt? 

Unsere Dienstleistung eep.start schafft Transparenz über den Ist-Zustand und gibt Handlungsempfehlungen zu Gebäudetechnik, Bauphysik und Prozessen, um den Soll-Zustand zu bestimmen. Wir empfehlen Ihnen damit zu starten! Kontaktieren Sie uns.


Liegt eine CO2 Bilanz für das Unternehmen / den Standort vor? 
Soll für das Unternehmen eine CO2 Bilanz erstellt werden? 
Liegt ein Klimaschutzfahrplan für den Standort vor? 
Soll für das Unternehmen ein Klimaschutzfahrplan erstellt werden? 

Upload Stromrechnung / Jahr
Upload Wärmerechnung (Gas, Fernwärme, etc.) / Jahr


Wurde eine Auditierung des Unternehmens bereits durchgeführt?