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Sanierungsfahrplan

Auf guter Fahrt zur Energieeffizienz

Energiekosten zu sparen ist heute wichtiger denn je. Doch welche Sanierungsmaßnahmen sind wirklich sinnvoll und welche Förderungen möglich? Ein Sanierungsfahrplan unterstützt dabei, eine Anleitung zu erhalten, wie ein Effizienzhausniveau (EH) erreicht werden kann. Dafür wird zunächst der Ist-Zustand des Gebäudes ermittelt, auf dessen Basis anschließend relevante Maßnahmen abgeleitet und berechnet werden.

Die Sanierung ist entweder als Komplettsanierung oder Schritt für Schritt möglich. Für die Betrachtung bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung (EBN).

Individueller Sanierungsfahrplan mit eep.start

Das Leistungspaket enthält alle Maßnahmen für einen erfolgreichen Sanierungsfahrplan. Über diese Anforderungen hinaus profitieren Sie von vielen weiteren Inhalten und Betrachtungen, die ein ganzheitliches Bild Ihrer Liegenschaft/en bieten und aufeinander abgestimmte, wirtschaftlich relevante Maßnahmen liefern. Das Ergebnis ist ein individueller Plan mit schrittweiser Optimierung Ihres Gebäudes, die sich auf die Bauphysik, die Anlagentechnik und die Prozesse bezieht. Immer im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und CO2-Bilanz.

Ihre Vorteile mit eep.start:

  • Transparenz und wissenswerte Details über den Ist-Zustand

  • Professionell abgestimmte Maßnahmen in Gebäudetechnik, Bauphysik und Prozessen, um den Soll-Zustand zu erreichen

  • Inklusive Heizlastberechnung, 3D-Simulation und Fördermittelanalyse

  • Optionale Angebote: Klimaschutzfahrplan, EU-Taxonomie-Konformität und Energiebeschaffungskonzept


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Simon Darius Geschaeftsfuehrer

Simon Darius

  • Bei Interesse füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.

  • Wir melden uns zeitnah mit einem auf Sie zugeschnittenen Angebot zurück.

  • Im gemeinsamen Gespräch werden dann Schwerpunkte, Details sowie der genaue Ablauf besprochen.

Sind Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen? 

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.

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