Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft und zielt darauf ab, einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten.

Raimund Zangl
Wer muss §71a einhalten?
Der Paragraf betrifft Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit:
- Heizungsanlagen oder kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt
- Klimaanlagen oder kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt
Hauptanforderungen
Bis zum 31. Dezember 2024 müssen diese Gebäude mit modernen Gebäudeautomations- und steuerungssystemen ausgestattet werden. Diese Systeme müssen:
- Energieverbräuche kontinuierlich überwachen und auswerten
- Daten über eine einheitliche Schnittstelle bereitstellen
- Effizienzverluste erkennen und melden
- Verbesserungspotenziale aufzeigen
Warum ist die Einhaltung wichtig?
- Gesetzliche Verpflichtung: Die Umsetzung ist rechtlich bindend.
- Klimaschutz: Die Maßnahmen tragen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei.
- Kosteneinsparung: Durch optimierte Energienutzung können Betriebskosten gesenkt werden.
- Zukunftssicherheit: Die Investition in moderne Gebäudeautomation bereitet Immobilien auf zukünftige Anforderungen vor.
Die Einhaltung des GEG §71a ist somit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt zu mehr Nachhaltigkeit und Effizienz im Gebäudesektor.