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27. März 2025

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Energieaudits nach DIN16247-1 – Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Das Energiedienstleistungsgesetz regelt in Deutschland seit 2015 Auditpflichten für Firmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (Nicht-KMU) sind. So werden Unternehmen verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN 16247-1 durchzuführen.

Raimund Zangl - Geschaeftsfuehrer

Raimund Zangl

Das Energieeffizienzgesetz ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten und setzt die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 13.09.2023 um.

Der Kern der Neuerung des Energieeffizienzgesetz besteht darin, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe auf Basis des Gesamtenergieverbrauchs zu besonderen Maßnahmen verpflichtet werden:

  • Ab 7,5 GWh (= Millionen Kilowattstunden) Gesamtenergieverbrauch ist ein Energiemanagementsystem nach EN ISO 50001 einzuführen.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen:

  1. Wir prüfen für Sie, zu welchen Maßnahmen Ihr Unternehmen verpflichtet ist. Nehmen Sie hierzu unverbindlich Kontakt mit uns auf.
  2. Sie erhalten von uns ein individuelles Angebot zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

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