Das Energiedienstleistungsgesetz regelt in Deutschland seit 2015 Auditpflichten für Firmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (Nicht-KMU) sind. So werden Unternehmen verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN 16247-1 durchzuführen.

Raimund Zangl
Das Energieeffizienzgesetz ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten und setzt die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 13.09.2023 um.
Der Kern der Neuerung des Energieeffizienzgesetz besteht darin, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe auf Basis des Gesamtenergieverbrauchs zu besonderen Maßnahmen verpflichtet werden:
- Ab 7,5 GWh (= Millionen Kilowattstunden) Gesamtenergieverbrauch ist ein Energiemanagementsystem nach EN ISO 50001 einzuführen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen:
- Wir prüfen für Sie, zu welchen Maßnahmen Ihr Unternehmen verpflichtet ist. Nehmen Sie hierzu unverbindlich Kontakt mit uns auf.
- Sie erhalten von uns ein individuelles Angebot zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.