Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) stellt die Weichen für mehr Energieeffizienz, weniger Emissionen und eine nachhaltige Bau- und Immobilienwirtschaft. Deutschland muss die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis spätestens Ende Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.

Daniel Gryzik
- Besonders Nichtwohngebäude stehen vor großen Veränderungen:
- Neubauten: Ab 2030 müssen alle, ab 2028 alle öffentlichen Neubauten, als Null-Emissionsgebäude errichtet werden.
- Sanierungspflicht: Die ineffizientesten Gebäude müssen Schritt für Schritt modernisiert werden – mind. 16 % bis 2030, 26 % bis 2033.
- Mindeststandards: Gebäude müssen definierte Energieeffizienzklassen erreichen.
- Ladeinfrastruktur: Ab einer bestimmten Stellplatzanzahl sind Ladepunkte bzw. Leitungsinfrastruktur Pflicht. Das GEIG wird sehr wahrscheinlich an diese Vorgaben angepasst!
- Gebäudeautomation: Für größere Nichtwohngebäude wird ein Energiemanagementsystem verbindlich.
- Solardachpflicht: PV-Anlagen werden in vielen Fällen bei Neubau oder Sanierung verpflichtend. Dies ist in den meisten Bundesländer schon jetzt beschlossen
- Lebenszyklus-Bilanz: Ab 2028 müssen große Neubauten ihre Klimaauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus berechnen.
Herausforderungen:
- Hoher Investitionsbedarf in Sanierung, Technik und Infrastruktur
- Zeitdruck durch enge Fristen (2027, 2030, 2033)
- Komplexe Umsetzung im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Chancen:
- Senkung von Betriebskosten
- Attraktivere und zukunftssichere Immobilien
- Förderung von Innovation und nachhaltigen Technologien
Die EPBD bringt viel Druck, aber auch enorme Chancen für Unternehmen, die ihre Gebäude jetzt konsequent auf Effizienz, Erneuerbare und smarte Technik ausrichten.
