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6. November 2025

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EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) – was bedeutet das für Nichtwohngebäude?

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) stellt die Weichen für mehr Energieeffizienz, weniger Emissionen und eine nachhaltige Bau- und Immobilienwirtschaft. Deutschland muss die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis spätestens Ende Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.

Daniel Gryzik - Abteilungsleiter Energieeffizienz

Daniel Gryzik

  • Besonders Nichtwohngebäude stehen vor großen Veränderungen:
  • Neubauten: Ab 2030 müssen alle, ab 2028 alle öffentlichen Neubauten, als Null-Emissionsgebäude errichtet werden.
  • Sanierungspflicht: Die ineffizientesten Gebäude müssen Schritt für Schritt modernisiert werden – mind. 16 % bis 2030, 26 % bis 2033.
  • Mindeststandards: Gebäude müssen definierte Energieeffizienzklassen erreichen.
  • Ladeinfrastruktur: Ab einer bestimmten Stellplatzanzahl sind Ladepunkte bzw. Leitungsinfrastruktur Pflicht. Das GEIG wird sehr wahrscheinlich an diese Vorgaben angepasst!
  • Gebäudeautomation: Für größere Nichtwohngebäude wird ein Energiemanagementsystem verbindlich.
  • Solardachpflicht: PV-Anlagen werden in vielen Fällen bei Neubau oder Sanierung verpflichtend. Dies ist in den meisten Bundesländer schon jetzt beschlossen
  • Lebenszyklus-Bilanz: Ab 2028 müssen große Neubauten ihre Klimaauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus berechnen.


Herausforderungen:

  • Hoher Investitionsbedarf in Sanierung, Technik und Infrastruktur
  • Zeitdruck durch enge Fristen (2027, 2030, 2033)
  • Komplexe Umsetzung im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG)


Chancen:

  • Senkung von Betriebskosten
  • Attraktivere und zukunftssichere Immobilien
  • Förderung von Innovation und nachhaltigen Technologien


Die EPBD bringt viel Druck, aber auch enorme Chancen für Unternehmen, die ihre Gebäude jetzt konsequent auf Effizienz, Erneuerbare und smarte Technik ausrichten.

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