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15. Februar 2024

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Förderblog

In unserem Förderblog finden Sie aktuelle Informationen rund um die Entwicklung der Förderprogramme.

Simon Darius Geschaeftsfuehrer

Simon Darius

15.02.2024 – Neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW)

Anpassungen an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene, insbesondere an die neue Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Die AGVO und die De-minimis Verordnung bilden die beihilferechtliche Grundlage für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) und haben somit erheblichen Einfluss auf die Förderbedingungen. Am 01.07.2023 ist eine neue Fassung der AGVO in Kraft getreten, die seit dem 01.01.2024 zwingend anzuwenden ist. Viele der jetzt vorgenommenen Änderungen sind auf die neue Fassung der AGVO und die mit dieser Verordnung verbundenen Bestimmungen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zurückzuführen. Dies betrifft beispielsweise die Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen, Biomassefeuerungsanlagen und Biogasanlagen, aber auch die Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten.

Mehr Informationen: Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)

21.12.2023 – Neue BEG EM Richtlinien in Kraft getreten (Förderung von Lüftung, Wärmepumpen, Beleuchtung, Dachsanierung, uvm.)

Seit 29.12.2023 gibt es für Eigentümer Zuschüsse und auch Förderkredite für den Heizungstausch. Beantragt wird Beides bei der KfW. Der Grundfördersatz für den Heizungstausch beträgt 30% mit zusätzlichen Boni (z.T. nur für Selbstnutzer) kann eine Förderung von über 70% erreicht werden. Optimierung von Heizungsanlagen wird weiterhin über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Sowohl für den Heizungstausch als auch für andere BEG-Einzelmaßnahmen ist es erforderlich, dass bei Antragstellung ein Leistungsvertrag des Hauptgewerkes mit aufschiebender/auflösender Bedingung vorliegt. Für die Berechnung der maximalen Förderhöhe gilt nicht mehr die gesamte Nettogrundfläche des Objektes, sondern die Fläche, die von der Sanierungsmaßnahme betroffen ist.

Mehr Informationen: Bundesförderung für effiziente Gebäude

19.04.2023 – Bis zu 50% Förderung für die neue Heizung ab 2024

Die Bundesregierung hat das Förderkonzept für neue Heizungen ab 2024 vorgestellt. Die bisherige BEG-Förderung soll für das Heizen mit erneuerbaren Energien weiterentwickelt werden - Eigentümer erhalten künftig Zuschüsse und auch wieder Förderkredite. Der Fördersatz beträgt einheitlich 30 %, zusätzlich zu dieser Grundförderung sind weitere Zuschläge und Klimaboni geplant, so dass maximal 50 % Förderung möglich sind.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert werden. Derzeit sind die Gesetzesänderungen noch im Abstimmungsprozess, in Kraft treten sollen sie ab Anfang 2024. Dann muss im Regelfall jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit die Haushalte diesen Umstieg finanzieren können, hat die Bundesregierung gleichzeitig das Förderkonzept angepasst.

18.04.2023 – Der neue Förderkompass ist da

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt zahlreiche Förderprogramme um. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mitterlen Unternehmen (KMU).

Orientierung über die verschiedenen Programme in den Bereichen Energie und Wirtschaft bietet der Förderkompass. Dieser richtet sich an private Haushalte und KMU. Der Förderkompass listet die verschiedenen Programme auf und informiert zu Antragsberechtigung, Förderhöhe und Kontaktmöglichkeiten.

Eine digitale Version des Förderkompasses 2023 finden Sie unter den Link: Förderkompass 2023

23.03.2023 – Förderrichtlinie für Aufbauprogramm Wärmepumpe veröffentlicht

Das Förderprogramm „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil der Wärmepumpenoffensive der Bundesregierung, wonach ab 2024 mindestens 500.000 Wärmepumpen pro Jahr in Betrieb genommen werden sollen. Durch das Programm sollen jährlich etwa 21.000 Handwerkerinnen und Handwerker, Planende für technische Gebäudeausrüstung und Energieberatende zum Thema Wärmepumpe qualifiziert werden.

Am 23.03.2023 wurde die Richtlinie zum Förderprogramm „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Programm richtet sich an Handwerksbetriebe, Planer für technische Gebäudeausrüstung und Energieberater, die ihre Fachkräfte für die Planung und Auslegung, Installation, Einregulierung und Wartung von Wärmepumpen qualifizieren wollen. Förderfähige Schulungen werden mit 90 % bis höchstens 250 Euro pro Tag und Teilnehmenden gefördert. Als praktische Qualifizierungsmaßnahme werden außerdem Coachings vor Ort für Wärmepumpen mit 90 % bis höchstens 500 Euro pro Tag und Teilnehmenden gefördert.

14.03.2023 – Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen wieder möglich

Luft-Luft-Wärmepumpen (Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen) können in der BEG über das BAFA gefördert werden, so sieht es die aktuelle "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" vor. Im Februar gab es allerdings Probleme aufgrund von Unklarheiten bei den technischen FAQ. Diese sind jetzt geklärt, die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen ist deshalb wieder möglich.

01.03.2023 – BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus nur noch für Sanierung

Seit 01.03.2023 werden im Rahmen des Programms BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261) nur noch energetische Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard gefördert. Neubau-Vorhaben, die besonders energieeffizient und klimafreundlich sind, fördert die KfW seitdem über das neu aufgelegte Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298).

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