Im November 2025 hat der Deutsche Bundestag das lang diskutierte „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ beschlossen.

Daniel Gryzik
Kernpunkte der Gesetzesnovelle:
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Mit Einführung des neuen § 42c EnWG wird erstmals in Deutschland das Konzept Energy Sharing gesetzlich verankert. Damit kann lokal erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien innerhalb einer Gemeinschaft geteilt werden — ohne dass jede Anlage die klassischen Pflichten eines Energieversorgers übernehmen muss.
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Für Betreiber sogenannter „Kundenanlagen“ gibt es eine Übergangsregelung (§ 118 Abs. 7 EnWG-E), wonach bestehende Anlagen bis Januar 2029 von erweiterten Regulierungspflichten verschont bleiben.
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Der Rechtsrahmen zielt insgesamt auf mehr Planungssicherheit und Verbraucherschutz — verbunden mit einer Beschleunigung des Ausbaus von Stromnetzen, Speicherlösungen und dezentralen Energieanlagen.
Für Unternehmen und Energieberater ist das neue Gesetz ein Meilenstein. Es eröffnet Chancen für neue Geschäftsmodelle rund um gemeinschaftliche Erzeugung, Eigenversorgung und dezentrale Energiespeicher — gleichzeitig adressiert es die Anforderungen aus EU-Richtlinien und schafft höhere Rechtssicherheit.
Folgen für Netz, Speicher und erneuerbare Energien
Die Novelle erleichtert insbesondere den Ausbau von Speichern und dezentralen Anlagen deutlich. Großbatteriespeicher und andere Speichertechnologien werden ausdrücklich begünstigt — eine wichtige Voraussetzung, um volatile Erneuerbare sinnvoll zu integrieren.
Parallel steigen die Ausbauziele für Erneuerbare in Deutschland weiter: Nach aktuellen Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber soll bis 2030 die installierte Leistung bei Photovoltaik und Windkraft auf deutlich über 350 GW steigen.
Damit wächst die Bedeutung flexibler Netzinfrastrukturen, Speichertechnologien und intelligenter Laststeuerung — Faktoren, die für eine erfolgreiche Energiewende mittel- bis langfristig unverzichtbar sind. Für Energieberatungsunternehmen bieten sich hier neue Beratungspotenziale, z. B. bei der Planung und Umsetzung von Speicherlösungen, Eigenversorgung oder gemeinschaftlichem Energy Sharing.
Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen
Mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage — einem der zentralen Maßnahmen des neuen Gesetzes — sollen Verbraucher und Unternehmen entlastet werden. Laut Gesetzesentwurf soll der negative Umlagesaldo über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgeglichen werden.
Ziel ist, Preis- und Kostenschocks bei Energieversorgung zu vermeiden bzw. abzufedern — was insbesondere für energieintensive Betriebe sowie für Haushalte mit Gas- oder Wärmepumpen relevant ist.
Für Ihre Unternehmen — insbesondere mittelständische Industrie- und Beratungsbetriebe — bedeutet das: Während regulatorische Rahmenbedingungen und Marktmodelle sich weiterentwickeln, bleibt die Versorgungssicherheit erhalten, und neue Spielräume für Investitionen in erneuerbare und dezentrale Lösungen entstehen.
Bedeutung im Kontext der Energiewende — Chancen und Herausforderungen für den Mittelstand
Die gesetzliche Verankerung von Energy Sharing und die Erleichterung von Speicher- und Netzanschlüssen markieren einen Paradigmenwechsel: Von zentral geprägten Versorgungsmodellen hin zu dezentralen, flexiblen, gemeinschaftsorientierten Strukturen.
Für mittelständische Unternehmen ergeben sich daraus neue Handlungsfelder:
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Beratung zu Eigenversorgung, Power-to-X, Mieterstrommodellen oder Energie- communities
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Begleitung bei der Umsetzung von Speicherlösungen und Smart Metering
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Unterstützung bei Netzanbindung, Genehmigungsverfahren und regulatorischen Anforderungen
Gleichzeitig bleiben Herausforderungen, etwa hinsichtlich Netzkapazitäten, Daten- und Marktprozessen sowie wirtschaftlicher Rentabilität — deren Klärung für die praktische Umsetzung wesentlich sein wird.
Fazit
Die jüngsten energiepolitischen Entwicklungen — insbesondere die EnWG-Novelle und die gesetzliche Einführung von Energy Sharing — schaffen einen modernen, flexiblen Rahmen für die Energiewende in Deutschland. Für Beratungsunternehmen wie Ihres eröffnen sich dadurch neue Geschäftsfelder und Beratungsfelder, vor allem im Bereich dezentrale Energieversorgung, Speicher- und Eigenversorgungslösungen sowie gemeinschaftliche Energieprojekte.
Wir empfehlen, diese Entwicklungen aufmerksam zu beobachten und bei der eigenen strategischen Ausrichtung zu berücksichtigen — insbesondere im Hinblick auf die Beratung von Unternehmen und Kommunen bei der Umstellung auf nachhaltige, dezentrale und zukunftssichere Energieversorgungssysteme.
