Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN): Energieberatung und die Bereitstellung von Informationen sind Kernelemente der Energieeffizienzpolitik in Deutschland.
Simon Darius
Um sachgerechte Investitionsentscheidungen treffen zu können, braucht es verlässliche Informationen. Nur so können die Akteure den eigenen Energieverbrauch, die Auswirkungen von Maßnahmen der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien besser verstehen, einschätzen und bewerten. Auf dieser Grundlage können dann (energie-)bewusste Entscheidungen getroffen werden. Energieberatungen dienen als Anstoß für konkrete Maßnahmen und helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Das EBN besteht aus zwei Modulen, welche separat und unabhängig voneinander beantragt werden können:
- Energieaudit nach DIN EN 16247
- Energieberatung nach DIN V 18599
Antragsberechtigt sind:
- KMU
- Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500 000 Kilowattstunden beträgt
- freiberuflich Tätige
- kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
- kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht
- gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
- soziale und gesundheitliche Einrichtungen
- Kultureinrichtungen
Hinweis: Bei Antragstellung für Modul 2 ist zu beachten, dass der Antragsteller Gebäudeeigentümer sein muss.
Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
Gemäß DIN EN 16247 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse zu untersuchen, Ergebnisse der Analyse des IST-Zustandes darzustellen und Potentiale für Energieeffizienzverbesserungen daraus zu identifizieren und über die durchgeführten Analysen und Ergebnisse in einem Energieauditbericht zu berichten.
Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude.
Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Die Förderung erfolgt jeweils als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.