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8. Mai 2023

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Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN)

Energieberatung und die Bereitstellung von Informationen sind Kernelemente der Energieeffizienzpolitik in Deutschland.

Stefan_Arnold_Abteilungsleiter

Stefan Arnold

Energieberatung und die Bereitstellung von Informationen sind Kernelemente der Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Um sachgerechte Investitionsentscheidungen treffen zu können, braucht es verlässliche Informationen. Nur so können die Akteure den eigenen Energieverbrauch, die Auswirkungen von Maßnahmen der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien besser verstehen, einschätzen und bewerten. Auf dieser Grundlage können dann (energie-)bewusste Entscheidungen getroffen werden. Energieberatungen dienen als Anstoß für konkrete Maßnahmen und helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Das EBN besteht aus zwei Modulen, welche separat und unabhängig voneinander beantragt werden können:

  1. Energieaudit nach DIN EN 16247
  2. Energieberatung nach DIN V 18599

Antragsberechtigt sind:

  • KMU
  • Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500 000 Kilowattstunden beträgt
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht
  • gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
  • soziale und gesundheitliche Einrichtungen
  • Kultureinrichtungen

Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247

Gemäß DIN EN 16247 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse zu untersuchen, Ergebnisse der Analyse des IST-Zustandes darzustellen und Potentiale für Energieeffizienzverbesserungen daraus zu identifizieren und über die durchgeführten Analysen und Ergebnisse in einem Energieauditbericht zu berichten.

Übersteigen die jährlichen Energiekosten des Antragstellers 10 000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6 000 Euro. Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10 000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1 200 Euro.

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

Energieberatungen auf Grundlage der DIN V 18599, die dem Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes entsprechen.

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8 000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab.

Die Förderung erfolgt jeweils als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

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