Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen.
Simon Darius
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Antragsberechtigt in allen Teilprogrammen sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Ziel dieses Teilprogramms ist es, Investitionen in Gesamtmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Wohngebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Gefördert wird die Sanierung von Wohngebäuden, die sich durch eine energetisch optimierte Gebäudehülle und Anlagentechnik auszeichnen und die eine Effizienzhaus-Stufe erreichen.
Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhauses–Denkmal oder Denkmal EE oder Denkmal NH (ab Verfügbarkeit);
- 85 oder 85 EE oder 85 NH
- 70 oder 70 EE oder 70 NH
- 55 oder 55 EE oder 55 NH
- 40 oder 40 EE oder 40 NH
gemäß den Technischen Mindestanforderungen erreichen, einschließlich der Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz. Ebenfalls gefördert wird der Ersterwerb nach Sanierung einzelner in einem solchen Gebäude befindlicher Wohnungen.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss). Kommunale Antragsteller haben zudem die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) zu beantragen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Ziel dieses Teilprogramms ist es, Investitionen in Gesamtmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Nichtwohngebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Gefördert wird die Sanierung von Nichtwohngebäuden, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen sowie die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und eine Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten) für eine Effizienzgebäude-Stufe erreichen.
Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH
- 70, 70 EE oder 70 NH
- 55, 55 EE oder 55 NH
- 40, 40 EE oder 40 NH
gemäß den Technischen Mindestanforderungen erreichen, einschließlich der Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss). Kommunale Antragsteller haben zudem die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) zu beantragen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Ziel dieses Teilprogramms ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Das Erreichen einer (neuen) Effizienzhaus-Stufe ist nicht erforderlich.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude), die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen und damit zur Minderung von CO2-Emissionen, zur Erhöhung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Wärme und Kälte im Gebäudesektor in Deutschland beitragen.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, darunter:
- Dämmung der Gebäudehülle (Wände, Dach, Geschossdecken, Bodenflächen)
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, darunter
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen (inkl. WRG)
- Bei Wohngebäuden zusätzlich:
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Bei Nichtwohngebäuden zusätzlich:
- Einbau von MSR-Technik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades Klasse B
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
Gefördert werden der Einbau von Anlagen zur Heizungsunterstützung; Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, außerdem die Heizungsoptimierung darunter:
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
- Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
Gefördert wird weiter die Emissionsverringerung (mind. 80%) von Biomasseheizungen (Nennwertleistung 4 kW und mehr) mit folgenden Maßnahmen
- Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
- Katalytische Nachverbrennung
- Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
- Im Zusammenhang damit auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme
Die Förderung von effizienten Wärmeerzeugern wird im Zuge des Heizungstausches über die KfW
bezuschusst:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung (ein Teil der förderfähigen Kosten der Maßnahme wird gefördert) durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss
(„Zuschussförderung“).
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für die jeweilige Einzelmaßnahme einschließlich der erforderlichen Umfeldmaßnahmen insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten. Im Einzelnen gelten die nachfolgend genannten Prozentsätze.
Einzelmaßnahme |
Zuschuss | iSFP-Bonus | Effizienz- Bonus |
Gebäudehülle |
15% | 5% | |
Anlagentechnik |
15% | 5% | |
Solarthermische Anlagen |
30%* | ||
Biomasseheizungen |
30%* | ||
Wärmepumpen |
30%* | 5% | |
Brennstoffzellenheizung |
30%* | ||
Innovative Heizungstechnik |
30%* | ||
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz |
30% | ||
Gebäudenetzanschluss |
30% | ||
Wärmenetzanschluss |
30% | ||
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung |
15% | 5% | |
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung |
50% |
*Bei der Förderung zum Heizungstausch gibt es für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % beim Austausch besonders alter, ineffizienter fossiler Heizungen und Biomasseheizungen sowie ggf. den Einkommens-Bonus von 30 % (sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird).
*Für alle Antragstellenden ist die Grundförderung von 30 % erhältlich; ggf. zuzüglich 5 % Effizienz-Bonus (Wärmepumpen) oder Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro (Biomasseheizungen).
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird grundsätzlich mit 50% gefördert.
Die Höchstgrenze der Förderung berechnet sich anhand der zu sanierenden Nettogrundfläche bzw. der von der Sanierung betroffenen Nettogrundfläche des Objektes.