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8. Mai 2023

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Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen.

Stefan_Arnold_Abteilungsleiter

Stefan Arnold

Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen. Sie soll Investitionen insbesondere in die Anlagen- und Prozessmodernisierung auf möglichst hohem Energieeffizienzniveau anstoßen, die effiziente Nutzung von Ressourcen begünstigen und die Marktdurchdringung mit hocheffizienten Technologien beschleunigen. Damit sollen der Energie- sowie Ressourcenbedarf und die resultierenden CO2-Emissionen reduziert werden.

Die EEW besteht aus fünf Modulen, welche separat und unabhängig voneinander beantragt werden können:

  1. Querschnittstechnologien
  2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik und Energiemanagementsoftware
  4. Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  5. Transformationskonzepte

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die in dieser Richtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Querschnittstechnologien

Gefördert werden investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien wie z.B.

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Gefördert werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasse-Anlagen
  • Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Energiequellen nutzen.

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik und Energiemanagementsoftware

Förderfähig sind:

  • Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen
  • Erwerb und Installation von Energiemanagementsoftware

Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Förderfähig sind insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, z. B. der Einsatz effizienter Anlagen und Maschinen, der Austausch einzelner Komponenten sowie die energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sind förderfähig, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess wie z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen oder die Vermeidung von Produktionsabfällen.

Transformationskonzepte

Ein Transformationskonzept enthält mindestens folgende Inhalte:

  • Eine IST-Analyse (inkl. CO2-Bilanz) eines Standorts oder mehrerer Standorte des antragstellenden Unternehmens.
  • Formulierung eines CO2-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
  • Ein längerfristiges und konkretes CO2-Ziel (SOLL-Zustand)
  • Ein Maßnahmenplan der darstellt, wie dieses Ziel erreicht werden soll

Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung (ein Teil der Kosten der Maßnahme wird gefördert) entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss oder in Form eines Teilschuldenerlasses (Tilgungszuschuss) aus Mitteln des BMWK für Kredite, die die KfW refinanziert.

Transformationskonzepte werden ausschließlich über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.

Die ist auf maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben begrenzt und bietet folgende Fördersätze:

Modul

Zuschuss

Querschnittstechnologien

30%*

Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

45%*

MSR-Technik sowie Sensorik und Energiemanagementsoftware

30%*

Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

30%**

Transformationskonzepte

50%*

* Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10%
** Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt. Bei KMU liegt der Wert bei 900 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2

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