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8. Mai 2023

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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW)

Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen.

Simon Darius Geschaeftsfuehrer

Simon Darius

Antragstellung für Transformationspläne über den Projektträger des Förderwettbewerbs VDI/VDE Innovation + Technik GmbHZiel dieses Förderprogramms ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen. Sie soll Investitionen insbesondere in die Anlagen- und Prozessmodernisierung auf möglichst hohem Energieeffizienzniveau anstoßen, die effiziente Nutzung von Ressourcen begünstigen und die Marktdurchdringung mit hocheffizienten Technologien beschleunigen. Damit sollen der Energie- sowie Ressourcenbedarf und die resultierenden CO2-Emissionen reduziert werden.

Die EEW besteht aus sechs Modulen, welche separat und unabhängig voneinander beantragt werden können:

  1. Querschnittstechnologien
  2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik und Energiemanagementsoftware
  4. Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  5. Transformationskonzepte
  6. Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Querschnittstechnologien - Modul 1

Gefördert werden der Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern. Jede Anlage bzw. Komponente, für die eine Förderung beantragt wird, muss eine im Unternehmen vorhandene Bestandsanlage/ Bestandskomponente ersetzen. Gefördert werden außerdem Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen sowie Wärmeübertrager zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Gefördert werden der Erwerb und Installation folgender Anlagen und Komponenten:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für den Transport von Flüssigkeiten
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager, die zu Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden. Die erschlossene Abwärme muss innerbetrieblich genutzt werden.
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen

Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 25 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Höhe der Förderung 20 %.

Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen.

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 1 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden

Keine Förderung mehr über die De-Minimis-Verordnung!!

Prozesswärme aus erneuerbaren Energien - Modul 2

Gefördert werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei Kleinen Unternehmen 60%, bei Mittleren Unternehmen 50 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 40 %. Für die Förderung von Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Keine Förderung mehr über die De-Minimis-Verordnung!!

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik und Energiemanagementsoftware – Modul 3

Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software)
  • von Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt.

Eine Liste der förderfähigen Software finden Sie unter:

Übersicht förderfähigen Software

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
  • Der Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von
    • Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System
    • Analog-Digital-Wandlern
    • Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
    • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
  • Die Einweisung bzw. die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt: Die vollständigen externen Kosten zur Nutzung

Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei Kleinen Unternehmen 45 %, bei Mittleren Unternehmen 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 25 %.

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Keine Förderung mehr über die De-Minimis-Verordnung!!

Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Modul 4

Über die Basisförderung können sich Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen. Für die Antragstellung ist ein Nachweis erforderlich, dass der Bedarf an Endenergie in Folge des Anlagenaustausches um mindestens 15 % reduziert wird.

Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
  • Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • Elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10 %. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.

Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Transformationskonzepte - Modul 5

Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Transformationsplans gehört u. a. ein Katalog mit konkreten unternehmensspezifischen Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können.

Anders als bei den Modulen 1 – 4 und 6 erfolgt die Antragstellung für Transformationspläne über den Projektträger des Förderwettbewerbs VDI/VDE Innovation + Technik GmbH:

Antragstellung für Transformationspläne über den Projektträger des Förderwettbewerbs VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

Gefördert werden Elektrifizierungsmaßnahmen in Kleinen Unternehmen. Gefördert wird der Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen.

Außerdem kann die Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind, gefördert werden.

Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt 33%.

Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen.

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 6 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

In Modul 6 förderfähige Maßnahmen können bei Einhaltung zusätzlicher Anforderungen ggfs. auch in den Modulen 2 oder 4 förderfähig sein.

Es gibt modulspezifische Besonderheiten bei der Förderung von Wärmepumpen über Modul 6 und für die Nebenkosten der Maßnahme – diese können dem Merkblatt zum Förderprogramm entnommen werden - Link BAFA

Die Förderung erfolgt über die De-Minimis-Verordnung.

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