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23. April 2024

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Plattform für Abwärme offiziell freigeschaltet

Die Plattform für Abwärme wurde offiziell am 15. April 2024 gestartet und ist jetzt für Nutzer zur Registrierung und Dateneingabe verfügbar. Die Frist für die erstmalige Datenmeldung wurde bis zum 1. Januar 2025 verlängert.

Raimund Zangl Geschaeftsfuehrer

Raimund Zangl

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) trat am 18. November 2023 in Kraft und sieht gemäß § 17 die Einrichtung einer Plattform für Abwärme vor. Diese Plattform ermöglicht erstmals eine Übersicht über gewerbliche Abwärmepotenziale in Deutschland, um diese effizient zu nutzen und die Energieeffizienz im Land zu steigern.

Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr stellen ihre Abwärmepotentiale auf dieser öffentlichen Plattform bereit, um potenzielle Abnehmer vor Ort sichtbar zu machen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Frist zur Übermittlung von Daten gemäß §§ 17 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. 20 Absatz 4 EnEfG und die damit verbundene Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG um zwölf Monate ausgesetzt. Daher muss die erstmalige Meldung im Portal erst am 1. Januar 2025 erfolgen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei Ihre Abwärmepotenziale zu identifizieren, verifizieren und veröffentlichen. Sprechen Sie uns gerne an!

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